Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 484 |
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01 | Von der Neigung zum Vermögen, Einfluss überhaupt auf andere |
[ entsprechender Abschnitt in: I. Kant: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, 1798 (AA VII, 271) ] |
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02 | Menschen zu haben. |
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03 | §. 84—85 (VII 271—274). |
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04 | a. |
[ entsprechender Abschnitt in: I. Kant: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, 1798 (AA VII, 272) ] |
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05 | Ehrsucht. |
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1088. π. M 297'. E I 439. |
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07 | Der Stoltz, der Auf Reichthum gegründet ist, ist grob; der auf Geburth, | |||||||
08 | ist hoflicher. Die hoflichkeit Gründet sich auf eine gewisse Abhängigkeit, | |||||||
09 | welche die Menschen entweder von einander, entweder aus den Regeln | |||||||
10 | der Geselligkeit oder bürgerlichen Verbindung, erkennen. Daher ist man | |||||||
11 | in Monarchien höflicher, als in freystaaten. Die nicht in Bedienungen | |||||||
12 | stehen und ihr eigen und über andere durch Geld disponiren, sind stoltz, | |||||||
13 | aber auf andere Art, als wenn sie solchen auf Rang gründen. Aller Stoltz | |||||||
14 | ist grob, der sich auf einen Vorzug gründet, der an sich selbst zweydeutig | |||||||
15 | ist. Der Stoltz eines großen Pächters ist gröber als der eines großen | |||||||
16 | Eigenthümers. Weil die Abhängigkeit in der Stadt größer ist als die | |||||||
17 | auf dem Lande, so ist hier der Stoltz größer. Auch ist hier mehr Eifersucht | |||||||
18 | auf den Rang. | |||||||
1089. π. M 300'. E I 431. |
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20 | Die Bescheidenheit ist eine Mäßigung der Eigenliebe zum Grade | |||||||
21 | der selbstliebe anderer. Der Stoltz eine steigerung unserer selbstschatzung | |||||||
22 | bis zur Anmaßung des Vorzugs anderer. Bescheiden in Wiedersprüchen. | |||||||
23 | Ich fange nicht damit an, daß ich sage: ich bitt um Vergebung, sondern | |||||||
24 | damit, daß ich keine bedarf. Ich nehme meinen ersten Gesichtspunkt so, | |||||||
25 | daß ich, wenn andrer urtheil dem meinigen wiederstreitet, dem andern in | |||||||
26 | mir einen advocaten gebe, ia seine Gründe vergrößere; alsdenn hat der | |||||||
27 | andre erstlich einen Vorzug über mich; den mildere ich durch meine | |||||||
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