Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 471 |
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01 | animi; wie etwas elater animi seyn könne, ist nicht immer einzusehen, | |||||||
02 | ausser bey dem Angenehmen. wie das Gesetz elater seyn könne. | |||||||
1057. ψ3—4. M 249'. |
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04 | Die Willkühr mit Bewustseyn ist der Wille. Das Vermögen der | |||||||
05 | Willkühr, mit volliger gewalt sich zum Gegentheile zu bestimmen, ist | |||||||
06 | Freyheit. | |||||||
1058. ψ3—4. M 249'. |
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08 | Das Vermögen, durch Verstandesgründe (motiva) bestimt zu werden, | |||||||
09 | ist intellectual; durch stimulos: ist sensitiv. Wenn der Bewegungsgrund | |||||||
10 | nichts sinnliches enthält, ist die Willkühr rein. | |||||||
1059. ψ3—4. M 249. |
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12 | Das Wohlgefallen geht auf den Gegenstand, die Begierde auf das | |||||||
13 | Daseyn desselben, das arbitrium auf dessen Daseyn, so fern es in unserer | |||||||
14 | Gewalt ist. Das Belieben ist das Verhaltnis des Wohlgefallens zur | |||||||
15 | Willkühr. | |||||||
1060. ψ3—4. M 251'. |
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17 | Der Wille ist das Vermögen, nach Zweken zu handeln; ein Zwek ist | |||||||
18 | der Gegenstand der Willkühr nach Begriffen. | |||||||
1061. ψ3—4. M 251'. |
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20 | Die freye Willkühr ist der Wille. | |||||||
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