Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 432

   
         
 

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  01 hat alles dieses eine wesentliche Beziehung auf Geselligkeit, und, was wir    
  02 selbst unmittelbar daran empfinden, ist ganz unbetrachtlich. Die Mittheilung    
  03 und was daraus auf uns selbst reflectirt wird, ist das einzige, was    
  04 uns anzieht.    
         
   

 

988.   ψ2.   L Bl. B 11.   R I 112/3.
 
   
  06 Wie ist ein obiectiv gültiges Urtheil moglich, welches doch durch keinen    
  07 Begrif vom obiect bestimmt wird?    
         
  08 (Denn eine für jedermann gültige Regel muß vom obiect gelten, und    
  09 also auch der Begrif vom obiect das Urteil für jedermann, also auch für    
  10 mich gültig bestimmen.)    
         
  11 Wenn das Urtheil das Verhaltnis der aller Erkentnisvermögen    
  12 überhaupt in Übereinstimmung zur Erkenntnis eines obiects überhaupt    
  13 ausdrükt, mithin nur die wechselseitige Beforderung der Erkentniskräfte    
  14 unter einander ausdrükt, so wie es gefühlt wird. Denn alsdenn kan kein    
  15 Begrif von irgend einem obiect dergleich ein solches Gefühl, sondern nur    
  16 Begriffe hervorbringen.    
         
  17 Wenn sich das Urtheil aufs obiect (g nicht aber und nur vermittelst    
  18 des Begrifs von ihm aufs Subiect ) bezieht, gleichwohl aber kein bestimter    
  19 Begrif von irgend einem obiect, noch auch von irgend einer nach Regeln    
  20 bestimmbaren Beziehung (g des Begrifs ) aufs Subiect das Urtheil desselben    
  21 nothwendig macht: so muß es sich auf ein obiect überhaupt durch    
  22 Gemüthskrafte der Erkentnis überhaupt beziehen. Denn da ist kein    
  23 bestimmter Begrif, sondern blos das Gefühl der durch Begriffe überhaupt    
  24 einer Mittheilung fähigen Bewegung (g aller ) der Erkentniskräfte das,    
  25 was den Grund des Urtheils enthalt.    
         
  26 Die Lust an diesem Urtheil, nicht an dem obiecte desselben.    
         
  27 Die Erkentniskrafte sind Witz und Einbildungskraft, so fern sie zum    
  28 Verstande übereinstimmen. Urtheilskraft ist nur das Vermögen, was    
  29 aus beyder Zusammenstimmung (g in einem Falle ) in concreto möglich    
  30 macht. Scharfsinn ist das Vermögen, das auch die kleine Einstimung    
  31 oder Wiederstreit beyder zu bemerken, ist also Eigenschaft der Urtheilskraft.    
         
     

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