Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 397 |
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907. υ2 — φ1? (σ?) M 403'. E I 359. |
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02 | Die Begierde der Menschen, das gesellige Vergnügen (g von anderen ) | |||||||
03 | zu genießen, macht, daß sie bemüht sind, sich einander zu nähern. Aber die | |||||||
04 | Begierde, sich im Verhaltnis gegen andre geltend zu machen, macht wiederum, | |||||||
05 | daß sie sich von einander entfernt halten und, wie daß frauenzimmer | |||||||
06 | einen gewissen Kreis um sich zieht, so auch ein ieder in der Gesellschaft. | |||||||
908. υ? (σ2?) M 403'. E I 313. |
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08 | Im Umgange (g und litterarischer Gemeinschaft ) nehme man sich vor | |||||||
09 | ge einem Heiligen und einem genie in Acht. Der erste als ein Auserwehlter | |||||||
10 | spricht als Richter über alle andre als Verderbte; der andre | |||||||
11 | als orakel belehrt sie insgesammt als Dummköpfe. Wenn er beydes zugleich | |||||||
12 | ist, welches freylich nur selten geschieht, ein Heiliger aus blossem genie, | |||||||
13 | ohne durch langsame sittliche Disciplin es zu seyn, und ein genie aus | |||||||
14 | Heiligkeit (durch innere Erleuchtung), ohne durch Fleis in Wissenschaften | |||||||
15 | belehrt zu seyn: so muß er billig von aller Gesellschaft ausgeschlossen seyn | |||||||
16 | und gehort zu einem Bedlam auserlesener Geister. Bescheidenheit ist die | |||||||
17 | Mäßigung seiner Ansprüche durch die billige Ansprüche anderer. Eine | |||||||
18 | iede dieser Rollen ist unbescheidene Anmaßung. Beyde sind undankbar, | |||||||
19 | läunisch &c &c. Billig heißt: was wir ieder (s mit Recht ) fodern, aber nicht | |||||||
20 | erzwingen darf. Im Umgange muß Billigkeit das gegenseitige Verhalten | |||||||
21 | bestimmen, welche das Recht der Gesellschaft ausmacht (s nicht das bürgerliche ). | |||||||
22 | (In Gesellschaft glanzt der angemaßte Heilige nicht, weil er nichts | |||||||
23 | vorzeigen kan; aber in Schriften ist er mit solchen Blitzen bewafnet, von | |||||||
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