Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 315 |
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01 | geht auf das was (g allgemein ) gebilligt wird ohne Beziehung auf die | |||||||
02 | privatempfindung. | |||||||
03 | Es ist iedem Menschen Gut, dass sein Geschmak nicht zugleich zur | |||||||
04 | Neigung werde, sondern ihm nur diene, das zu urtheilen, was allen Gefällt, | |||||||
05 | und in der Gesellschaft gefellig zu seyn. Wer vor sich allein ist, vor | |||||||
06 | den ists am besten, daß er ohne besondere Wahl einen guten und leicht zu | |||||||
07 | befriedigenden appetit hat. | |||||||
711. ν1? (λ?) ρ1?? M 246'. |
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09 | M 179': | |||||||
10 | Was mit den Gesetzen des Verstandes überhaupt stimt, ist wahr oder | |||||||
11 | logisch gut. Was mit den Gesetzen der Sinnlichkeit überhaupt (nothwendiger | |||||||
12 | Weise und also allgemein) stimt, ist angenehm schön (denn alle | |||||||
13 | sinnlichkeit ist mit Anmuth oder Unannehmlichkeit verbunden, und, was | |||||||
14 | die Thätigkeit belebt, ist angenehm; geschieht dieses allgemein, so gefällt | |||||||
15 | es). Was mit dem Privatgesetze der Sinnlichkeit (der Empfindung) übereinstimt, | |||||||
16 | ist angenehm oder Vergnügt. Weil die selbstempfindung der | |||||||
17 | letzte Beziehungsgrund von allen unseren Thätigkeiten ist, M 246': so | |||||||
18 | bezieht sich alles auf das Gefühl (welches entweder Lust oder Unlust ist). | |||||||
19 | Was mit den Gesetzen des Willens überhaupt nothwendig stimmt, ist gut. | |||||||
20 | Dieweil aber der Wille eigentlich eine Thätigkeit ist zufolge einem gewissen | |||||||
21 | Erkentnisse, und zwar, welches sich entweder auf das Subiekt im Privatverhältnis | |||||||
22 | oder ein allgemein gültiges Verhältnis betrachtet: so ist gut, | |||||||
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