Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 315

   
         
 

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  01 geht auf das was (g allgemein ) gebilligt wird ohne Beziehung auf die    
  02 privatempfindung.    
         
  03 Es ist iedem Menschen Gut, dass sein Geschmak nicht zugleich zur    
  04 Neigung werde, sondern ihm nur diene, das zu urtheilen, was allen Gefällt,    
  05 und in der Gesellschaft gefellig zu seyn. Wer vor sich allein ist, vor    
  06 den ists am besten, daß er ohne besondere Wahl einen guten und leicht zu    
  07 befriedigenden appetit hat.    
         
   

 

711.   ν1? (λ?) ρ1??   M 246'.
 
   
  09 M 179':    
         
  10 Was mit den Gesetzen des Verstandes überhaupt stimt, ist wahr oder    
  11 logisch gut. Was mit den Gesetzen der Sinnlichkeit überhaupt (nothwendiger    
  12 Weise und also allgemein) stimt, ist angenehm schön (denn alle    
  13 sinnlichkeit ist mit Anmuth oder Unannehmlichkeit verbunden, und, was    
  14 die Thätigkeit belebt, ist angenehm; geschieht dieses allgemein, so gefällt    
  15 es). Was mit dem Privatgesetze der Sinnlichkeit (der Empfindung) übereinstimt,    
  16 ist angenehm oder Vergnügt. Weil die selbstempfindung der    
  17 letzte Beziehungsgrund von allen unseren Thätigkeiten ist, M 246': so    
  18 bezieht sich alles auf das Gefühl (welches entweder Lust oder Unlust ist).    
  19 Was mit den Gesetzen des Willens überhaupt nothwendig stimmt, ist gut.    
  20 Dieweil aber der Wille eigentlich eine Thätigkeit ist zufolge einem gewissen    
  21 Erkentnisse, und zwar, welches sich entweder auf das Subiekt im Privatverhältnis    
  22 oder ein allgemein gültiges Verhältnis betrachtet: so ist gut,    
     

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