Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 188 |
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01 | werden muß, da gehört die Sache gar nicht vor die Vernunft. | |||||||
02 | Wenn die Lehre auf Gründen beruht, die für andere nicht gelten, so gehört | |||||||
03 | sie nur für die privatvernunft. Ist sie mit sich selbst nicht einstimig, so | |||||||
04 | gilt sie nur auf gewisse Zeit für dieselbe Privatvernunft. | |||||||
455. ω. M 203. E I 315. |
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06 | Die obere Erkentniskrafte. 1.) Er versteht weiß, was er will; | |||||||
07 | 2) weiß, worauf es ankommt; 3. er sieht ein, worauf es hinausläuft. | |||||||
08 | 1.) richtiger Verstand. 2) reife Urtheilskraft. 3. geläuterte Vernunft. | |||||||
09 | (vom Einfus Einflus fremder Einflüsse, um consequent zu seyn.) | |||||||
456. ω. M 233. Neben und unter M §. 637: |
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11 | 1. richtiger Verstand; 2. geübte, reife Urtheilskraft; 3. Folgerechte | |||||||
12 | Vernunft. a) Selbstdenken. b) In der Stelle jedes anderen. c)Jederzeit | |||||||
13 | mit sich selbst einstimmig denken. | |||||||
14 | 1. Zu wissen, was man will. | |||||||
15 | 2. Worauf es ankommt. | |||||||
16 | 3. Worauf alles dieses hinaus läuft. Nämlich den Werth der Dinge | |||||||
17 | zu beurtheilen. | |||||||
18 | 1. Vermögen der Begriffe, | |||||||
19 | Urtheile, | |||||||
20 | Schlüsse und Principien. | |||||||
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