Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 187 |
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01 | dasjenige Princip zu denken, nach welchem ich meine Vernunft um ihren | |||||||
02 | Gebrauch gebracht werden würde, ist verwerflich, die Obiective Beweisgründe | |||||||
03 | mögen seyn, welche sie wollen. (Um ihren theoretischen oder | |||||||
04 | practischen Gebrauch.) Geistererscheinungen, geheime (nicht offentlich mittheilbare) | |||||||
05 | Erfahrungen verwerfe ich, ohne die Unmoglichkeit solcher Erscheinungen | |||||||
06 | noch die Falschheit der Zeugnisse Darthun zu können. Wunder | |||||||
07 | dieser und künftiger Zeiten verwerfe ich, ohne ihre Unmoglichkeit darthun | |||||||
08 | zu können. Aber Wunder der Vergangenen Zeit kann ich gelten lassen, | |||||||
09 | nur mit der Bedingung, daß sie nicht mehr vorkommen und daß keine | |||||||
10 | Folgerungen daraus gezogen werden, die entweder den Grundsätzen des | |||||||
11 | Natürlichen Gebrauchs der Vernunft zuwieder sind oder mich auch nur | |||||||
12 | desselben (im Practischen) überheben. | |||||||
13 | Also beruht alle Aufklarung 1. auf Selbstwahl der Grundsätze, 2. auf | |||||||
14 | außere allgemeingültigkeit derselben, 3. auf ihre Beharrlichkeit. Im ersten | |||||||
15 | Falle heißt man blos aufgeklart, im zweiten von erweiterten Begriffen, | |||||||
16 | im dritten von bestimter Denkungsart oder Character. Aufgeklärt, von erweiterter, | |||||||
17 | von geläuterter Denkungsart. | |||||||
18 | Wunder thun nichts zur Sache; sie dienen nur, Lehren zu introduciren, | |||||||
19 | die sonst sich auch auf Vernunft gründen und, wenn sie einmal | |||||||
20 | daseyn, sich auch wie ein Gebäude bey Wegräumung des Gerüstes von | |||||||
21 | selbst erhalten. Es sind nicht Facta, sondern übernatürliche Deutungen | |||||||
22 | von Factis; denn die Bestimmung der Ursachen beruht immer auf | |||||||
23 | Vernunft. | |||||||
24 | S. II: | |||||||
25 | Es geht hier so wie mit einer Rechts Sache vor Gericht. Die erste | |||||||
26 | Frage ist: ob es überhaupt eine Rechtssache sey, d. i. unter Gesetzen stehe | |||||||
27 | und wie fern. 2. Das Factum durch einstimung der Zeugen. 3. Die Zusammenstimung | |||||||
28 | des Richters mit sich selbst in Ansehung der praeiudicata | |||||||
29 | und postiudicanda. Wo ein Wunder vorkommt da kann und angenommen | |||||||
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