Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 165

   
         
 

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  01 Der gesunde Verstand ist empirisch und practisch, der subtile speculativ,    
  02 über erfahrung hinaus.    
         
   

 

407.   μ? υ?   M 229.
 
   
  04 Der Verstand ist das Vermögen zu urtheilen, welches eben dasselbe    
  05 ist mit dem Vermögen der Begriffe überhaupt. Aus urtheilen entspringen    
  06 deutliche Begriffe.    
         
   

 

408.   μ? υ?   M 229.   E II 941.
 
   
  08 Die reale functionen des Verstandes: 2, die formale und logische,    
  09 so wie bey der sinnlichkeit die reale affectionen (Empfindung) und die formale    
  10 (Anschauung).    
         
  11 Die reale affectionen sind obiectiv nicht etwas reales, d. i. stellen nicht    
  12 eine sache, sondern den Eindruck vor, der auf etwas anders kan bezogen    
  13 werden, was darum auch Gegenstand heißt.    
         
   

 

409.   ψ? π? ρ? σ? φ?   M 230.   E II 471.
 
   
  15 Der Verstand ist das Vermögen der Begriffe, der Urtheile, der Regeln    
  16 (definition vom menschlichen Verstande). Er ist ein oberes Erkentnisvermögen    
  17 (spontaneitaet, nicht passibilitaet). Unterschied von Sinnlichkeit.    
  18 Er ist ein Vermögen, die Dinge zu erkennen, wie nicht wie sie erscheinen,    
  19 sondern wie sie sind (blos negative definition*). Dieses Vermögen ist    
  20 entweder in der Anschauung oder durch reflexion. Der erste Begrif ist    
  21 problematisch, der zweyte bewährt. Die den ersten Begrif, dessen Unmöglichkeit    
  22 zwar nicht bewiesen werden kan, vor einen Begrif vom wirklichen    
  23 Menschlichen Verstande halten, haben eine mystische Vorstellung    
  24 von ihm (philosophia mystica). Unser Verstand ist das Vermögen zu    
     

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