Kant: AA XIV, Mathematik , Seite 037 |
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01 | Dieses kan nun nicht bewiesen werden, sondern es ist der Begrif von | ||||||
02 | einer bestimten Weite oder der einen Linie von der andern überhaupt | ||||||
03 | und gilt also von beyden Linien ganz, d. i. so groß sie auch seyen. | ||||||
04 | (Lagen können von zweyen Linien bestimt seyn, unerachtet keine Linie | ||||||
05 | von der andern eine bestimte Weite hat. Die Lage kommt auf die Proportion | ||||||
06 | der perpendiculären an, wenn die Linien in einer und derselben | ||||||
07 | Fläche liegen. | ||||||
08 | Wenn die Linien in einem Punct zusammen stoßen, so schlißen sie | ||||||
09 | in ihrer Lage einen Winkel ein, und diese Lage kan denn zwar durch einen | ||||||
10 | Bogen der Bewegung der einen über der andern gemessen | ||||||
11 | werden; dieser drükt aber nicht eigentlich die | ||||||
12 | Lage aus, welche in dem Verhaltnis der entweder | ||||||
13 | der Gleichheit der Entfernung beyder in ihrer beyderseitigen | ||||||
14 | ganzen Lage oder der Annäherung auf einer | ||||||
15 | und der Entfernung derselben von einander auf der | ||||||
16 | andern Seite besteht. Vielleicht ist dies ein Satz für | ||||||
17 | die Geometrie der Lagen. | ||||||
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