Kant: AA XII, Amtlicher Schriftverkehr 1786 , Seite 428 |
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01 | Fällen zu verhüten, von Ew: Hoch Wohlgeb Gewogenheit dasjenige regulative | ||||||
02 | Princip zu erkennen zu geben, nach welchem Dieselbe die Ertheilung, | ||||||
03 | oder Verweigerung eines Erlaubnisscheins, an einen mit einem | ||||||
04 | gültigen Examinationsschein versehenen, bey Dero Regiment Enrollirten, | ||||||
05 | zu beurtheilen gesinnet sind. Die beyde Königl: Cabinetsordren geben | ||||||
06 | erstlich den Grund, warum der Erlaubnisschein bey den Regimentern | ||||||
07 | zu suchen sey, deutlich an, nämlich damit die Regimentsrollen richtig | ||||||
08 | angefertigt werden können: zweytens auch die Obliegenheit der Vniuersitaet, | ||||||
09 | damit nicht Leute, die zu anderen Ständen tauglicher wären, | ||||||
10 | sich zu sehr zum Studieren drängen, durch die Schärfe des Examinis die | ||||||
11 | Menge derselben einzuschränken; doch so, daß dem Staate diejenige geschickte | ||||||
12 | Subiecte nicht entzogen würden, die zu Besetzung aller Stellen im | ||||||
13 | Lande, wozu Studierte erfodert werden, nöthig sind. Die Academie kan | ||||||
14 | nicht anders denken, als daß die Beurtheilung dieser Geschicklichkeit und | ||||||
15 | zwar respective auf die mancherley Ämter, davon einige mehr, die andern | ||||||
16 | weniger derselben erfodern und selbst durch die oft sehr mäßige Besoldung | ||||||
17 | zum Studieren anreitzen können, ihr allein zukomme und ist | ||||||
18 | zugleich darüber verantwortlich, wenn es, durch Vernachläßigung ihrer | ||||||
19 | Pflicht, nöthigen Falls darüber Vorstellungen zu thun, sich eräugnete, | ||||||
20 | daß es zu Besetzung der mancherley Stellen im Lande an Subiectis | ||||||
21 | mangeln sollte, ein Fall, der nicht blos möglich, sondern jetzt so gar | ||||||
22 | sehr besorglich ist, wie wir aus der gringen und kaum über die Hälfte | ||||||
23 | der gewohnlichen steigenden Zahl der im vorigen halben Iahre bey | ||||||
24 | der Vniuersitaet angenommenen ersehen, wovon wir nicht entscheiden | ||||||
25 | mögen: ob nicht die Ursache in der Unsicherheit zu suchen sey, darinn | ||||||
26 | die Eltern versetzt werden, wenn sie ihren zum Studieren sonst nicht | ||||||
27 | untauglichen Sohn die volle Schuljahre haben aushalten lassen, ob | ||||||
28 | dieser, wenn gleich zur Academie tuchtig, dennoch derselben nicht entrissen | ||||||
29 | werden dürfte und also die Schulzeit, binnen der er irgend eine | ||||||
30 | andere nützliche Handtierung erlernt haben könnte, sammt den Kosten | ||||||
31 | unnütz, ja für ihn verderblich verschwendet seyn möchten. | ||||||
32 | Wir hoffen daß Ew: Hochwohlgeb: diese unsere Vorstellung, welche | ||||||
33 | die Amtspflicht von uns fodert, nicht übel ausdeuten, hierinn gleiche | ||||||
34 | Geneigtheit gegen unsere Vniuersitaet in Beziehung auf das gemeine | ||||||
35 | Beste, wie wir sie bisher von den übrigen hohen Chefs der Regimenter | ||||||
36 | erfahren haben, beweisen, dadurch aber uns auch der sonst unvermeidlichen | ||||||
37 | Nothwendigkeit, nochmals bey Sr. Königl. Maj. um Erläuterung | ||||||
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