Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1798 , Seite 389 |
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Text (Kant):
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01 | Dieses ist mein letzter Wille, eigenhändig von mir geschrieben. | ||||||
02 | Königsberg den 22. Februar Anno Achtzehnhundertzwei: | ||||||
03 | Immanuel Kant. | ||||||
05 | Hierinnen ist ein zweiter Nachtrag zu meinem Testament von mir | ||||||
06 | selbst geschrieben und versiegelt. | ||||||
07 | Königsberg den 22. Februar 1802. | ||||||
08 | Immanuel Kant. | ||||||
09 | Hierin ist ein zweiter Nachtrag zu dem vom Herrn Professor Kant beim | ||||||
10 | Akademischen Senat deponirten Testament, welchen derselbe zufolge des hierüber | ||||||
11 | aufgenommenen Protokolls unterm heutigen dato den Deputirten des Akademischen | ||||||
12 | Senats versiegelt übergeben hat. | ||||||
13 | Königsberg den 25. Februar 1802 | ||||||
14 | I. G. Neumann | J. H. Fenkohl | |||||
15 | akad. Synd. | Acad. Secret. | |||||
16 | Actum Königsberg in der Behausung des Herrn Professor Kant den | ||||||
17 | 25 Februar 1802. | ||||||
18 | Auf Ansuchen des Herrn Professor Kant sind Endesunterschriebene commitiret | ||||||
19 | worden, einen zweiten Nachtrag zu seinem unterm 28. Februar 1798 ad depositum | ||||||
20 | Senatus Academici übergebenen Testament anzunehmen. | ||||||
21 | Der von Person sehr wohl bekannte und bei noch gesunden Seelen, und | ||||||
22 | Leibeskräften gegenwärtig gefundene Herr Professor Immanuel Kant erklärt, da | ||||||
23 | der oben bemerkte Zweck der Deputation wirklich sein Wille sei, und übergiebt ein | ||||||
24 | mit drei Privatsiegeln eingeschlossenes Convolut mit der Ueberschrift: | ||||||
25 | Hierin ist mein zweiter Nachtrag zu meinem Testament von mir selbst | ||||||
26 | geschrieben und versiegelt. | ||||||
27 | Königsberg den 22 Februar 1802 | ||||||
28 | Immanuel Kant | ||||||
29 | Herr Testator erkennet diese Ueberschrift des Convoluts als von ihm eigenhändig | ||||||
30 | ge= und unterschrieben, sowie die beigedruckten drei Siegel mit seinem | ||||||
31 | Privatpettschaft versehen an. Hiernächst erklärt derselbe, daß er den Inhalt des | ||||||
32 | in diesem Convolut enthaltenen und von ihm selbst eingeschlossenen Nachtrages zu | ||||||
33 | seinem oben erwähnten Testament eigenhändig ge= und unterschrieben auch denselben | ||||||
34 | ohne allen äußern Zwang blos aus freiem überlegten Willen niedergeschrieben | ||||||
35 | habe, ohne daß darin in der Erbeseinsetzung eine Veränderung geschehen sei. | ||||||
36 | Das überreichte Convolut wird hierauf in Gegenwart des Herr Testatoris | ||||||
37 | mit der gewöhnlichen Annahme Registratur überschrieben und demselben das gerichtliche | ||||||
38 | Commissionssiegel beigedruckt. | ||||||
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