Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1798 , Seite 388 |
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Text (Kant):
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01 | Hierauf trägt derselbe an: | ||||||
02 | Diesen Nachtrag zu seinem Testament gleichfalls ad depositum des Senats | ||||||
03 | zu nehmen und in dem ihm zu ertheilenden Depositenschein das Verbot der gerichtlichen | ||||||
04 | Versiegelung und Inventur zu vermerken. | ||||||
05 | Es wird hiernächst der überreichte Testaments=Nachtrag in Gegenwart des | ||||||
06 | Herrn Testatoris mit dem gerichtlichen beigedruckten Commissionssiegel versehen | ||||||
07 | und mit der gewöhnlichen Annahme=Registratur überschrieben, hierauf aber, da | ||||||
08 | Herr Testator nichts mehr zu bemerken hatte, dieses Annahme=Protokoll demselben | ||||||
09 | deutlich vorgelesen, von demselben genehmiget, eigenhändig wie folgt unterschrieben. | ||||||
10 | Immanuel Kant | ||||||
11 | und hiemit geschlossen | ||||||
12 | a. u. s. | ||||||
13 | Ioh. Gottl. Neumann | Fenkohl | |||||
14 | Universitäts=Syndikus | Dep. Acad. Secret. | |||||
15 | Die aus gegründeten Ursachen erfolgte Abschaffung meines ehemaligen | ||||||
16 | Bedienten Lampe macht die Aufhebung des in meinem, von | ||||||
17 | mir selbst den 2. Maerz 1798 beim Akademischen Senat deponirten | ||||||
18 | Testamente bestimmten Legati remunerationis nothwendig; welches hiemit | ||||||
19 | für ihn, seine Frau und Kinder für vernichtet erklart wird. | ||||||
20 | An dessen Stelle setze ich hiemit fest daß wenn kein von meiner | ||||||
21 | Hand unterzeichneter Widerruf vorgefunden wird, er seine jetzige jährliche | ||||||
22 | Pension von Vierzig Thaler jährlich in halbjährigen Zahlungen | ||||||
23 | pränumerando nach meinem Tode bis zu dem seinigen genießen soll, | ||||||
24 | mit dem dann alles aufhöret. | ||||||
25 | Meine Schwester Theuerin im St George Hospital soll eine erhöhte | ||||||
26 | Pension von Einhundert Thaler jährlich lebenslang erhalten. | ||||||
27 | Der zu beiden Pensionen in der Landschaft deponirte Fond von | ||||||
28 | 3500 rthlr. fällt nach dem Ableben beider Pensionaire an meine Schwesterkinder, | ||||||
29 | die eine, an meine Bruderkinder die andere Hälfte zurück. | ||||||
30 | Wegen meines jetzigen Bedienten, der bei meinem Absterben in | ||||||
31 | meinem Dienste ist, behalte ich mir schriftliche oder mündliche Verfügungen | ||||||
32 | an meinen Executor testamenti vor, die sowie alle meine | ||||||
33 | mündliche Aufträge an ihn dieselbe Gültigkeit haben sollen, als wenn | ||||||
34 | sie in meinem Testamente verzeichnet wären. | ||||||
35 | Endlich bestätige ich hiemit die in meinem ersten Nachtrage zu | ||||||
36 | meinem Testamente den Wasianskischen Eheleuten und meiner Köchin, | ||||||
37 | wenn sie bei meinem Tode noch im Dienste ist, bestimmte Legate. | ||||||
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