Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 143

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Das Exponiren eines Begriffs besteht in der an einander hängenden      
  02 (successiven) Vorstellung seiner Merkmale, so weit dieselben durch      
  03 Analyse gefunden sind.      
           
  04 Die Beschreibung ist die Exposition eines Begriffs, sofern sie nicht      
  05 präcis ist.      
           
  06 Anmerkung 1. Wir können entweder einen Begriff oder die Erfahrung exponiren.      
  07 Das erste geschieht durch Analysis, das zweite durch Synthesis.      
  08 2. Die Exposition findet also nur bei gegebenen Begriffen statt, die dadurch      
  09 deutlich gemacht werden, sie unterscheidet sich dadurch von der Declaration,      
  10 die eine deutliche Vorstellung gemachter Begriffe ist.      
           
  11 Da es nicht immer möglich ist, die Analysis vollständig zu machen, und      
  12 da überhaupt eine Zergliederung, ehe sie vollständig wird, erst unvollständig      
  13 sein muß: so ist auch eine unvollständige Exposition, als Theil einer Definition,      
  14 eine wahre und brauchbare Darstellung eines Begriffs. Die Definition bleibt      
  15 hier immer nur die Idee einer logischen Vollkommenheit, die wir zu erlangen      
  16 suchen müssen.      
           
  17 3. Die Beschreibung kann nur bei empirisch gegebenen Begriffen stattfinden. Sie      
  18 hat keine bestimmten Regeln und enthält nur die Materialien zur Definition.      
           
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§. 106.
     
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Nominal= und Real=Definitionen.
     
           
  21 Unter bloßen Namen=Erklärungen oder Nominal=Definitionen      
  22 sind diejenigen zu verstehen, welche die Bedeutung enthalten, die      
  23 man willkürlich einem gewissen Namen hat geben wollen, und die daher      
  24 nur das logische Wesen ihres Gegenstandes bezeichnen, oder bloß zu      
  25 Unterscheidung desselben von andern Objecten dienen. Sach=Erklärungen      
  26 oder Real=Definitionen hingegen sind solche, die zur Erkenntniß      
  27 des Objects, seinen innern Bestimmungen nach, zureichen, indem sie die      
  28 Möglichkeit des Gegenstandes aus innern Merkmalen darlegen.      
           
  29 Anmerkung 1. Wenn ein Begriff innerlich zureichend ist, die Sache zu unterscheiden,      
  30 so ist er es auch gewiß äußerlich, wenn er aber innerlich nicht zureichend      
  31 ist: so kann er doch bloß in gewisser Beziehung äußerlich zureichend sein,      
  32 nämlich in der Vergleichung des Definitums mit andern. Allein die unumschränkte      
  33 äußere Zulänglichkeit ist ohne die innere nicht möglich.      
           
           
     

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