Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 126 |
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01 | vier Figuren bestimmt. Es bezeichne S das Subject der Conclusion, P das | ||||||
02 | Prädicat derselben und M den terminum medium , so läßt sich das Schema | ||||||
03 | für die gedachten vier Figuren in folgender Tafel darstellen: | ||||||
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07 | §. 69. |
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08 | Regel für die erste Figur, als die einzig gesetzmäßige. |
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09 | Die Regel der ersten Figur ist: daß der Major ein allgemeiner, | ||||||
10 | der Minor ein bejahender Satz sei. Und da dieses die allgemeine | ||||||
11 | Regel aller kategorischen Vernunftschlüsse überhaupt sein muß: so ergiebt | ||||||
12 | sich hieraus, daß die erste Figur die einzig gesetzmäßige sei, die allen | ||||||
13 | übrigen zum Grunde liegt, und worauf alle übrigen, sofern sie Gültigkeit | ||||||
14 | haben sollen, durch Umkehrung der Prämissen ( metathesin praemissorum ) | ||||||
15 | zurückgeführt werden müssen. | ||||||
16 | Anmerkung. Die erste Figur kann eine Conclusion von aller Quantität und | ||||||
17 | Qualität haben. In den übrigen Figuren giebt es nur Conclusionen von gewisser | ||||||
18 | Art; einige modi derselben sind hier ausgeschlossen. Dies zeigt schon | ||||||
19 | an, daß diese Figuren nicht vollkommen, sondern daß gewisse Einschränkungen | ||||||
20 | dabei vorhanden sind, die es verhindern, daß die Conclusion nicht in allen | ||||||
21 | modis , wie in der ersten Figur, stattfinden kann. | ||||||
22 | §. 70. |
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23 | Bedingung der Reduction der drei letztern Figuren auf die |
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24 | erstere. |
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25 | Die Bedingung der Gültigkeit der drei letztern Figuren, unter welcher | ||||||
26 | in einer jeden derselben ein richtiger Modus des Schließens möglich ist, | ||||||
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