Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 107 |
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01 | die Einschränkung der andern in Ansehung der ganzen Sphäre hervor, sie bestimmen | ||||||
02 | also jedes Urtheils Verhältniß zur ganzen Sphäre, und dadurch zugleich | ||||||
03 | das Verhältniß, das diese verschiedenen Trennungsglieder ( membra | ||||||
04 | disjuncta ) unter einander selbst haben. Ein Glied bestimmt also hier jedes | ||||||
05 | andre nur, sofern sie insgesammt als Theile einer ganzen Sphäre von Erkenntniß, | ||||||
06 | außer der sich in gewisser Beziehung nichts denken läßt, | ||||||
07 | in Gemeinschaft stehen. | ||||||
08 | §. 29. |
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09 | Eigenthümlicher Character der disjunctiven Urtheile. |
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10 | Der eigenthümliche Character aller disjunctiven Urtheile, wodurch | ||||||
11 | ihr specifischer Unterschied dem Momente der Relation nach von den übrigen, | ||||||
12 | insbesondre von den kategorischen Urtheilen bestimmt ist, besteht | ||||||
13 | darin: daß die Glieder der Disjunction insgesammt problematische Urtheile | ||||||
14 | sind, von denen nichts anders gedacht wird, als daß sie, wie Theile | ||||||
15 | der Sphäre einer Erkenntniß, jedes des andern Ergänzung zum Ganzen | ||||||
16 | ( complementum ad totum ), zusammengenommen, der Sphäre des ersten | ||||||
17 | gleich seien. Und hieraus folgt: daß in Einem dieser problematischen Urtheile | ||||||
18 | die Wahrheit enthalten sein oder - welches dasselbe ist -, daß Eines | ||||||
19 | von ihnen assertorisch gelten müsse, weil außer ihnen die Sphäre | ||||||
20 | der Erkenntniß unter den gegebenen Bedingungen nichts mehr befaßt und | ||||||
21 | eine der andern entgegengesetzt ist, folglich weder außer ihnen etwas | ||||||
22 | anders, noch auch unter ihnen mehr als Eines wahr sein kann. | ||||||
23 | Anmerkung. In einem kategorischen Urtheile wird das Ding, dessen Vorstellung | ||||||
24 | als ein Theil von der Sphäre einer andern subordinirten Vorstellung betrachtet | ||||||
25 | wird, als enthalten unter dieses seinem obern Begriffe betrachtet, also | ||||||
26 | wird hier in der Subordination der Sphären der Theil vom Theile mit dem | ||||||
27 | Ganzen verglichen. Aber in disjunctiven Urtheilen gehe ich vom Ganzen auf | ||||||
28 | alle Theile zusammengenommen. Was unter der Sphäre eines Begriffs enthalten | ||||||
29 | ist, das ist auch unter einem der Theile dieser Sphäre enthalten. Darnach | ||||||
30 | muß erstlich die Sphäre eingetheilt werden. Wenn ich z. B. das disjunctive | ||||||
31 | Urtheil fälle: Ein Gelehrter ist entweder ein historischer oder ein Vernunftgelehrter, | ||||||
32 | so bestimme ich damit, daß diese Begriffe der Sphäre nach Theile | ||||||
33 | der Sphäre der Gelehrten sind, aber keineswegs Theile von einander, und da | ||||||
34 | sie alle zusammengenommen complet sind. | ||||||
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