Kant: AA VIII, Verkündigung des nahen ... , Seite 415

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 herabdemonstrirte, nicht zu Herz und Kopf hingelangen ließ und so von      
  02 der unmittelbaren physischen Wirkung der Philosophie, welche die      
  03 Natur durch sie beabsichtigt (die leibliche Gesundheit), den Beweis gab, indem      
  04 er über den Satz declamirte, daß der Schmerz nichts Böses sei*).      
           
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Von dem Schein der Unvereinbarkeit der Philosophie mit dem
     
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beharrlichen Friedenszustande derselben.
     
           
  07 Der Dogmatism (z. B. der Wolffischen Schule) ist ein Polster      
  08 zum Einschlafen und das Ende aller Belebung, welche letztere gerade das      
  09 Wohlthätige der Philosophie ist. - Der Skepticism, welcher, wenn er      
  10 vollendet daliegt, das gerade Widerspiel des ersteren ausmacht, hat nichts,      
  11 womit er auf die regsame Vernunft Einfluß ausüben kann: weil er Alles      
  12 ungebraucht zur Seite legt. - Der Moderatism, welcher auf die Halbscheid      
  13 ausgeht, in der subjectiven Wahrscheinlichkeit den Stein der      
  14 Weisen zu finden meint und durch Anhäufung vieler isolirten Gründe      
  15 (deren keiner für sich beweisend ist) den Mangel des zureichenden Grundes      
  16 zu ersetzen wähnt, ist gar keine Philosophie; und mit diesem Arzeneimittel      
  17 (der Doxologie) ist es wie mit Pesttropfen oder dem Venedigschen Theriak      
  18 bewandt: daß sie wegen des gar zu vielen Guten, was in ihnen rechts      
  19 und links aufgegriffen wird, zu nichts gut sind.      
           
           
    *) Im Lateinischen läßt sich die Zweideutigkeit in den Ausdrücken: das Übel ( malum ) und das Böse ( pravum ), leichter als im Griechischen verhüten. - In Ansehung des Wohlseins und der Übel (der Schmerzen) steht der Mensch (so wie alle Sinnenwesen) unter dem Gesetz der Natur und ist bloß leidend; in Ansehung des Bösen (und Guten) unter dem Gesetz der Freiheit. Jenes enthält das, was der Mensch leidet; dieses, was er freiwillig thut. - In Ansehung des Schicksals ist der Unterschied zwischen rechts und links ( fato vel dextro vel sinistro ) ein bloßer Unterschied im äußeren Verhältniß des Menschen. In Ansehung seiner Freiheit aber und dem Verhältniß des Gesetzes zu seinen Neigungen ist es ein Unterschied im inneren desselben. - Im ersteren Fall wird das Gerade dem Schiefen ( rectum obliquo ), im zweiten das Gerade dem Krummen, Verkrüppelten ( rectum pravo s. varo, obtorto ) entgegengesetzt. Daß der Lateiner ein unglückliches Ereigniß auf die linke Seite stellt, mag wohl daher kommen, weil man mit der linken Hand nicht so gewandt ist einen Angriff abzuwehren, als mit der rechten. Daß aber bei den Augurien, wenn der Auspex sein Gesicht dem so genannten Tempel (in Süden) zugekehrt hatte, er den Blitzstrahl, der zur Linken geschah, für glücklich ausgab: scheint zum Grunde zu haben, daß der Donnergott, der dem Auspex gegenüber gedacht wurde, seinen Blitz alsdann in der Rechten führt.      
           
     

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