Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 353

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 es unmöglich macht, weil Alles da Herr sein will. - Man kann daher sagen:      
  02 je kleiner das Personale der Staatsgewalt (die Zahl der Herrscher), je      
  03 größer dagegen die Repräsentation derselben, desto mehr stimmt die      
  04 Staatsverfassung zur Möglichkeit des Republikanism, und sie kann hoffen,      
  05 durch allmähliche Reformen sich dazu endlich zu erheben. Aus diesem      
  06 Grunde ist es in der Aristokratie schon schwerer als in der Monarchie,      
  07 in der Demokratie aber unmöglich anders als durch gewaltsame Revolution      
  08 zu dieser einzigen vollkommen rechtlichen Verfassung zu gelangen.      
  09 Es ist aber an der Regierungsart*) dem Volk ohne alle Vergleichung      
  10 mehr gelegen, als an der Staatsform (wiewohl auch auf dieser ihre mehrere      
  11 oder mindere Angemessenheit zu jenem Zwecke sehr viel ankommt). Zu      
  12 jener aber, wenn sie dem Rechtsbegriffe gemäß sein soll, gehört das repräsentative      
  13 System, in welchem allein eine republikanische Regierungsart      
  14 möglich, ohne welches sie (die Verfassung mag sein, welche sie wolle)      
  15 despotisch und gewaltthätig ist. - Keine der alten sogenannten Republiken      
  16 hat dieses gekannt, und sie mußten sich darüber auch schlechterdings in dem      
  17 Despotism auflösen, der unter der Obergewalt eines Einzigen noch der      
  18 erträglichste unter allen ist.      
           
           
    *) Mallet du Pan rühmt in seiner genietönenden, aber hohlen und sachleeren Sprache: nach vieljähriger Erfahrung endlich zur Überzeugung von der Wahrheit des bekannten Spruchs des Pope gelangt zu sein: "Laß über die beste Regierung Narren streiten; die bestgeführte ist die beste." Wenn das soviel sagen soll: die am besten geführte Regierung ist am besten geführt, so hat er nach Schwifts Ausdruck eine Nuß aufgebissen, die ihn mit einer Made belohnte; soll es aber bedeuten, sie sei auch die beste Regierungsart, d. i. Staatsverfassung, so ist es grundfalsch; denn Exempel von guten Regierungen beweisen nichts für die Regierungsart. Wer hat wohl besser regiert als ein Titus und Marcus Aurelius, und doch hinterließ der eine einen Domitian, der andere einen Commodus zu Nachfolgern; welches bei einer guten Staatsverfassung nicht hätte geschehen können, da ihre Untauglichkeit zu diesem Posten früh genug bekannt war, und die Macht des Beherrschers auch hinreichend war, um sie auszuschließen.      
           
     

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