Kant: AA VIII, Über den Gemeinspruch Das ... , Seite 301

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Gleichwohl finde ich achtungswürdige Männer, welche diese Befugniß      
  02 des Unterthans zur Gegengewalt gegen seinen Obern unter gewissen Umständen      
  03 behaupten, unter denen ich hier nur den in seinen Lehren des      
  04 Naturrechts sehr behutsamen, bestimmten und bescheidenen Achenwall      
  05 anführen will.*) Er sagt: "Wenn die Gefahr, die dem gemeinen Wesen      
  06 aus längerer Duldung der Ungerechtigkeit des Oberhaupts droht, größer      
  07 ist, als von Ergreifung der Waffen gegen ihn besorgt werden kann: alsdann      
  08 könne das Volk jenem widerstehen, zum Behuf dieses Rechts von      
  09 seinem Unterwerfungsvertrag abgehen und ihn als Tyrannen entthronen."      
  10 und er schließt darauf: "Es kehre das Volk auf solche Art (beziehungsweise      
  11 auf seinen vorigen Oberherrn) in den Naturzustand zurück".      
           
  12 Ich glaube gern, daß weder Achenwall, noch irgend einer der      
  13 wackeren Männer, die hierüber mit ihm einstimmig vernünftelt haben, je      
  14 in irgend einem vorkommenden Fall zu so gefährlichen Unternehmungen      
  15 ihren Rath oder Beistimmung würden gegeben haben; auch ist kaum zu      
  16 bezweifeln, daß, wenn jene Empörungen, wodurch die Schweiz, die Vereinigten      
  17 Niederlande, oder auch Großbritannien ihre jetzige für so glücklich      
  18 gepriesene Verfassung errungen haben, mißlungen wären, die Leser der      
  19 Geschichte derselben in der Hinrichtung ihrer jetzt so erhobenen Urheber      
  20 nichts als verdiente Strafe großer Staatsverbrecher sehen würden. Denn      
  21 der Ausgang mischt sich gewöhnlich in unsere Beurtheilung der Rechtsgründe,      
  22 obzwar jener ungewiß war, diese aber gewiß sind. Es ist aber      
  23 klar, daß, was die letzteren betrifft - wenn man auch einräumt, daß durch      
  24 eine solche Empörung dem Landesherrn (der etwa eine joyeuse entrçe als      
  25 einen wirklichen zum Grunde liegenden Vertrag mit dem Volk verletzt hätte)      
  26 kein Unrecht geschähe, - das Volk doch durch diese Art ihr Recht zu suchen      
  27 im höchsten Grade Unrecht gethan habe: weil dieselbe (zur Maxime angenommen)      
  28 alle rechtliche Verfassung unsicher macht und den Zustand einer      
  29 völligen Gesetzlosigkeit ( status naturalis ), wo alles Recht aufhört, wenigstens      
  30 Effect zu haben, einführt. - Nur will ich bei diesem Hange so vieler      
  31 wohldenkenden Verfasser dem Volk (zu seinem eigenen Verderben) das      
  32 Wort zu reden bemerken: daß dazu theils die gewöhnliche Täuschung, wenn      
  33 vom Princip des Rechts die Rede ist, das Princip der Glückseligkeit ihren      
  34 Urtheilen unterzuschieben, die Ursache sei; theils auch, wo kein Instrument      
  35 eines wirklich dem gemeinen Wesen vorgelegten, vom Oberhaupt desselben      
           
    *) Ius Naturae. Editio Vta. Pars posterior, par.par. 203 - 206.      
           
     

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