Kant: AA VIII, Über den Gemeinspruch Das ... , Seite 275

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
           
  01 Man nennt einen Inbegriff selbst von praktischen Regeln alsdann      
  02 Theorie, wenn diese Regeln als Principien in einer gewissen Allgemeinheit      
  03 gedacht werden, und dabei von einer Menge Bedingungen abstrahirt      
  04 wird, die doch auf ihre Ausübung nothwendig Einfluß haben. Umgekehrt      
  05 heißt nicht jede Hantirung, sondern nur diejenige Bewirkung eines Zwecks      
  06 Praxis, welche als Befolgung gewisser im Allgemeinen vorgestellten      
  07 Principien des Verfahrens gedacht wird.      
           
  08 Daß zwischen der Theorie und Praxis noch ein Mittelglied der Verknüpfung      
  09 und des Überganges von der einen zur anderen erfordert werde,      
  10 die Theorie mag auch so vollständig sein, wie sie wolle, fällt in die Augen;      
  11 denn zu dem Verstandesbegriffe, welcher die Regel enthält, muß ein Actus      
  12 der Urtheilskraft hinzukommen, wodurch der Praktiker unterscheidet, ob      
  13 etwas der Fall der Regel sei oder nicht; und da für die Urtheilskraft nicht      
  14 immer wiederum Regeln gegeben werden können, wonach sie sich in der      
  15 Subsumtion zu richten habe (weil das ins Unendliche gehen würde), so      
  16 kann es Theoretiker geben, die in ihrem Leben nie praktisch werden können,      
  17 weil es ihnen an Urtheilskraft fehlt: z. B. Ärzte oder Rechtsgelehrte, die      
  18 ihre Schule gut gemacht haben, die aber, wenn sie ein Consilium zu geben      
  19 haben, nicht wissen, wie sie sich benehmen sollen. - Wo aber diese Naturgabe      
  20 auch angetroffen wird, da kann es doch noch einen Mangel an Prämissen      
  21 geben; d. i. die Theorie kann unvollständig und die Ergänzung      
  22 derselben vielleicht nur durch noch anzustellende Versuche und Erfahrungen      
  23 geschehen, von denen der aus seiner Schule kommende Arzt, Landwirth      
  24 oder Cameralist sich neue Regeln abstrahiren und seine Theorie vollständig      
  25 machen kann und soll. Da lag es dann nicht an der Theorie, wenn sie      
  26 zur Praxis noch wenig taugte, sondern daran, daß nicht genug Theorie      
  27 da war, welche der Mann von der Erfahrung hätte lernen sollen, und welche      
  28 wahre Theorie ist, wenn er sie gleich nicht von sich zu geben und als Lehrer      
  29 in allgemeinen Sätzen systematisch vorzutragen im Stande ist, folglich auf      
  30 den Namen eines theoretischen Arztes, Landwirths und dergl. keinen      
           
     

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