Kant: AA VIII, Über den Gebrauch ... , Seite 171

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 wegsehen können. Denn weder der nordlichste Europäer in der Vermischung      
  02 mit denen von spanischem Blute, noch der Mauritanier oder      
  03 Araber (vermuthlich auch der mit ihm nahe verwandte Habessinier) in Vermischung      
  04 mit circassischen Weibern sind diesem Gesetze im mindesten      
  05 unterworfen. Man hat auch nicht Ursache ihre Farbe, nachdem das, was      
  06 die Sonne ihres Landes jedem Individuum der letzteren eindrückt, bei      
  07 Seite gesetzt worden, für etwas anderes als die Brünette unter dem      
  08 weißen Menschenschlag zu urtheilen. Was aber das Negerähnliche der      
  09 Kaffern und im mindern Grade der Hottentotten in demselben Welttheile      
  10 betrifft, welche vermuthlich den Versuch der halbschlächtigen Zeugung      
  11 bestehen würden: so ist im höchsten Grade wahrscheinlich, daß diese nichts      
  12 anders als Bastarderzeugungen eines Negervolks mit den von der ältesten      
  13 Zeit her diese Küste besuchenden Arabern sein mögen. Denn woher      
  14 findet sich nicht dergleichen angebliche Farbenleiter auch auf der Westküste      
  15 von Afrika, wo vielmehr die Natur vom brunetten Araber oder      
  16 Mauritanier zu den schwärzesten Negern am Senegal einen plötzlichen      
  17 Sprung macht, ohne vorher die Mittelstraße der Kaffern durchgegangen      
  18 zu sein? Hiemit fällt auch der Seite 74 vorgeschlagene und zum voraus      
  19 entschiedene Probeversuch weg, der die Verwerflichkeit meines Princips beweisen      
  20 soll, nämlich daß der schwarzbraune Habessinier, mit einer Kafferin      
  21 vermischt, der Farbe nach keinen Mittelschlag geben würde, weil beider      
  22 Farbe einerlei, nämlich schwarzbraun, ist. Denn nimmt Hr. F. an, da      
  23 die braune Farbe des Habessiniers in der Tiefe, wie sie die Kaffern haben,      
  24 ihm angeboren sei und zwar so, daß sie in vermischter Zeugung mit einer      
  25 Weißen nothwendig eine Mittelfarbe geben müßte: so würde der Versuch      
  26 freilich so ausschlagen, wie Hr. F. will; er würde aber auch nichts gegen      
  27 mich beweisen, weil die Verschiedenheit der Racen doch nicht nach dem beurtheilt      
  28 wird, was an ihnen einerlei, sondern was an ihnen verschieden ist.      
  29 Man würde nur sagen können, daß es auch tiefbraune Racen gäbe, die sich      
  30 vom Neger oder seinem Abstamme in andern Merkmalen (zum Beispiel      
  31 dem Knochenbau) unterscheiden; denn in Ansehung deren allein würde      
  32 die Zeugung einen Blendling geben, und meine Farbenliste würde nur      
  33 um eine vermehrt werden. Ist aber die tiefe Farbe, die der in seinem Lande      
  34 erwachsene Habessinier an sich trägt, nicht angeerbt, sondern nur etwa wie      
  35 die eines Spaniers, der in demselben Lande von klein auf erzogen wäre:      
  36 so würde seine Naturfarbe ohne Zweifel mit der der Kaffern einen Mittelschlag      
  37 der Zeugung geben, der aber, weil der zufällige Anstrich durch die      
           
     

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