Kant: AA VIII, Bestimmung des Begriffs einer ... , Seite 095 |
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01 | übrigen Klassen zum Grunde legen. Neger, Indianer oder Amerikaner | ||||||
02 | haben auch ihre persönliche oder Familien= oder provinzielle Verschiedenheiten; | ||||||
03 | aber keine derselben wird in Vermischung mit denen, die von derselben | ||||||
04 | Klasse sind, seine respective Eigenthümlichkeit unausbleiblich | ||||||
05 | in die Zeugung bringen und fortpflanzen. | ||||||
06 | IV |
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07 | In der Vermischung jener genannten vier Klassen mit einander artet der |
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08 | Charakter einer jeden unausbleiblich an. |
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09 | Der Weiße mit der Negerin und umgekehrt geben den Mulatten | ||||||
10 | mit der Indianerin den gelben und mit dem Amerikaner den rothen | ||||||
11 | Mestizen; der Amerikaner mit dem Neger den schwarzen Karaiben und | ||||||
12 | umgekehrt. (Die Vermischung des Indiers mit dem Neger hat man noch | ||||||
13 | nicht versucht.) Der Charakter der Klassen artet in ungleichartigen Vermischungen | ||||||
14 | unausbleiblich an, und es giebt hievon gar keine Ausnahme; | ||||||
15 | wo man deren aber angeführt findet, da liegt ein Mißverstand | ||||||
16 | zum Grunde, indem man einen Albino oder Kakerlak (beides Mißgeburten) | ||||||
17 | für Weiße gehalten hat. Dieses Anarten ist nun jederzeit beiderseitig, | ||||||
18 | niemals bloß einseitig an einem und demselben Kinde. Der weiße | ||||||
19 | Vater drückt ihm den Charakter seiner Klasse und die schwarze Mutter den | ||||||
20 | ihrigen ein. Es muß also jederzeit ein Mittelschlag oder Bastard entspringen, | ||||||
21 | welche Blendlingsart in mehr oder weniger Gliedern der | ||||||
22 | Zeugung mit einer und derselben Klasse allmählig erlöschen, wenn sie sich | ||||||
23 | aber auf ihres gleichen einschränkt, sich ohne Ausnahme ferner fortpflanzen | ||||||
24 | und verewigen wird. | ||||||
25 | V |
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26 | Betrachtung über das Gesetz der nothwendig halbschlächtigen Zeugung. |
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27 | Es ist immer ein sehr merkwürdiges Phänomen: daß, da es so manche, | ||||||
28 | zum Theil wichtige und sogar familienweise erbliche Charaktere in der | ||||||
29 | Menschengattung giebt, sich doch kein einziger innerhalb einer durch bloße | ||||||
30 | Hautfarbe charakterisirten Menschenklasse findet, der nothwendig anerbt; | ||||||
31 | daß dieser letztere Charakter hingegen, so geringfügig er auch scheinen mag, | ||||||
32 | doch sowohl innerhalb dieser Klasse, als auch in der Vermischung derselben | ||||||
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