Kant: AA VIII, Bestimmung des Begriffs einer ... , Seite 093

     
           
 

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  01 und von der Natur selbst in der Geburt, oder nur zufällig eingedrückt      
  02 seien, wird sich daher noch lange nicht auf entscheidende Art ausmachen      
  03 lassen.      
           
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II
     
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Man kann in Ansehung der Hautfarbe vier Klassenunterschiede der
     
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Menschen annehmen.
     
           
  07 Wir kennen mit Gewißheit nicht mehr erbliche Unterschiede der Hautfarbe,      
  08 als die: der Weißen, der gelben Indianer, der Neger und      
  09 der kupferfarbig=rothen Amerikaner. Merkwürdig ist: daß diese      
  10 Charaktere sich erstlich darum zur Klasseneintheilung der Menschengattung      
  11 vorzüglich zu schicken scheinen, weil jede dieser Klassen in Ansehung      
  12 ihres Aufenthalts so ziemlich isolirt (d. i. von den übrigen abgesondert,      
  13 an sich aber vereinigt) ist; die Klasse der Weißen vom Cap      
  14 Finisterrä über Nordcap, den Obstrom, die kleine Bucharei, Persien, das      
  15 Glückliche Arabien, Abessinien, die nördliche Gränze der Wüste Sara bis      
  16 zum weißen Vorgebirge in Afrika oder der Mündung des Senegal; die      
  17 der Schwarzen von da bis Cap Negro und mit Ausschließung der      
  18 Kaffern zurück nach Abessinien; die der Gelben im eigentlichen Hindostan      
  19 bis Cap Komorein (ein Halbschlag von ihnen ist auf der andern Halbinsel      
  20 Indiens und einigen nahe gelegenen Inseln); die der Kupferrothen      
  21 in einem ganz abgesonderten Welttheile, nämlich Amerika. Der zweite      
  22 Grund, weswegen dieser Charakter sich vorzüglich zur Klasseneintheilung      
  23 schickt, obgleich ein Farbenunterschied manchem sehr unbedeutend vorkommen      
  24 möchte, ist: daß die Absonderung durch Ausdünstung das      
  25 wichtigste Stück der Vorsorge der Natur sein muß, so fern das Geschöpf      
  26 - in allerlei Himmels= und Erdstrich, wo es durch Luft und Sonne sehr      
  27 verschiedentlich afficirt wird, versetzt - auf eine am wenigsten der Kunst      
  28 bedürftige Art ausdauren soll, und daß die Haut, als Organ jener Absonderung      
  29 betrachtet, die Spur dieser Verschiedenheit des Naturcharakters      
  30 an sich trägt, welche zur Eintheilung der Menschengattung in sichtbarlich      
  31 verschiedene Klassen berechtigt. - Übrigens bitte ich, den bisweilen bestrittenen      
  32 erblichen Unterschied der Hautfarbe so lange einzuräumen, bis      
  33 sich zu dessen Bestätigung in der Folge Anlaß finden wird; imgleichen      
  34 zu erlauben, daß ich annehme: es gebe keine erbliche Volkscharaktere in      
           
     

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