Kant: AA VII, Anthropologie in pragmatischer ... , Seite 270 |
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01 | Princip des Gebrauchs oder Mißbrauchs, den Menschen von ihrer Person | ||||||
02 | und Freiheit unter einander machen, da ein Mensch den Anderen blos zum | ||||||
03 | Mittel seiner Zwecke macht, classificirt zu werden verdienen. - Leidenschaften | ||||||
04 | gehen eigentlich nur auf Menschen und können auch nur durch sie | ||||||
05 | befriedigt werden. | ||||||
06 | Diese Leidenschaften sind Ehrsucht, Herrschsucht, Habsucht. | ||||||
07 | Da sie Neigungen sind, welche blos auf den Besitz der Mittel gehen, | ||||||
08 | um alle Neigungen, welche unmittelbar den Zweck betreffen, zu befriedigen, | ||||||
09 | so haben sie in so fern den Anstrich der Vernunft: nämlich der Idee eines | ||||||
10 | mit der Freiheit verbundenen Vermögens, durch welches allein Zwecke | ||||||
11 | überhaupt erreicht werden können, nachzustreben. Der Besitz der Mittel | ||||||
12 | zu beliebigen Absichten reicht allerdings viel weiter, als die auf eine | ||||||
13 | einzelne Neigung und deren Befriedigung gerichtete Neigung. - Sie | ||||||
14 | können auch daher Neigungen des Wahnes genannt werden, welcher darin | ||||||
15 | besteht: die bloße Meinung Anderer vom Werthe der Dinge dem wirklichen | ||||||
16 | Werthe gleich zu schätzen. | ||||||
17 | B. |
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18 | Von der Rachbegierde als Leidenschaft. |
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19 | § 83. Da Leidenschaften nur von Menschen auf Menschen gerichtete | ||||||
20 | Neigungen sein können, so fern diese auf mit einander zusammenstimmende | ||||||
21 | oder einander widerstreitende Zwecke gerichtet, d. i. Liebe oder Ha | ||||||
22 | sind; der Rechtsbegriff aber, weil er unmittelbar aus dem Begriff der | ||||||
23 | äußern Freiheit hervorgeht, weit wichtiger und den Willen weit stärker | ||||||
24 | bewegender Antrieb ist, als der des Wohlwollens; so ist der Haß aus dem | ||||||
25 | erlittenen Unrecht, d. i. die Rachbegierde, eine Leidenschaft, welche aus | ||||||
26 | der Natur des Menschen unwiderstehlich hervorgeht, und, so bösartig sie | ||||||
27 | auch ist, doch die Maxime der Vernunft vermöge der erlaubten Rechtsbegierde, | ||||||
28 | deren Analogon jene ist, mit der Neigung verflochten und eben | ||||||
29 | dadurch eine der heftigsten und am tiefsten sich einwurzelnden Leidenschaften; | ||||||
30 | die, wenn sie erloschen zu sein scheint, doch immer noch ingeheim | ||||||
31 | einen Haß, Groll genannt, als ein unter der Asche glimmendes Feuer | ||||||
32 | überbleiben läßt. | ||||||
33 | Die Begierde, in einem Zustande mit seinen Mitmenschen und in | ||||||
34 | Verhältniß zu ihnen zu sein, da jedem das zu Theil werden kann, was | ||||||
35 | das Recht will, ist freilich keine Leidenschaft, sondern ein Bestimmungsgrund | ||||||
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