Kant: AA VII, Anthropologie in pragmatischer ... , Seite 197

   
         
 

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  01 besteht das obere Erkenntnißvermögen (materialiter, d. i. nicht für sich    
  02 allein, sondern in Beziehung aufs Erkenntniß der Gegenstände betrachtet)    
  03 aus Verstand, Urtheilskraft und Vernunft. - Laßt uns    
  04 jetzt Beobachtungen über den Menschen anstellen, wie einer von dem andern    
  05 in diesen Gemüthsgaben oder deren gewohnten Gebrauch oder Mißbrauch    
  06 unterschieden ist, erstlich in einer gesunden Seele, dann aber auch    
  07 in der Gemüthskrankheit.    
         
  08

Anthropologische Vergleichung der drei oberen

[ entsprechender Abschnitt in den Reflexionen zur Antropologie (AA XV, 161)]    
  09

Erkenntnißvermögen mit einander.

   
         
  10 § 41. Ein richtiger Verstand ist der : welcher nicht sowohl durch Vielheit    
  11 der Begriffe schimmernd ist, als vielmehr durch Angemessenheit    
  12 derselben zur Erkenntniß des Gegenstandes, also zur Auffassung der    
  13 Wahrheit das Vermögen und die Fertigkeit enthält. Mancher Mensch    
  14 hat viel Begriffe im Kopf, die insgesammt auf Ähnlichkeit mit dem, was    
  15 man von ihm vernehmen will, hinauslaufen, aber mit dem Object und    
  16 der Bestimmung desselben doch nicht zutreffen. Er kann Begriffe von    
  17 großem Umfange haben, ja auch von behenden Begriffen sein. Der    
  18 richtige Verstand, welcher für Begriffe der gemeinen Erkenntniß zulangt,    
  19 heißt der gesunde (fürs Haus hinreichende) Verstand. Er sagt mit dem    
  20 Wachmeister bei Juvenal: quod sapio, satis est mihi, non ego curo -    
  21 esse quod Arcesilas aerumnosique Solones . Es versteht sich von selber,    
  22 daß die Naturgabe eines blos geraden und richtigen Verstandes sich selbst    
  23 in Ansehung des Umfanges des ihm zugemutheten Wissens einschränken    
  24 und der damit Begabte bescheiden verfahren wird.    
         
  25 § 42. Wenn unter dem Worte Verstand das Vermögen der Erkenntniß    
  26 der Regeln (und so durch Begriffe) überhaupt gemeint wird, so daß    
  27 er das ganze obere Erkenntnißvermögen in sich faßt, so sind darunter    
  28 nicht diejenigen Regeln zu verstehen, nach welchen die Natur den Menschen    
  29 in seinem Verfahren leitet, wie es bei den durch Naturinstinct getriebenen    
  30 Thieren geschieht, sondern nur solche, die er selbst macht. Was    
  31 er blos lernt und so dem Gedächtniß anvertraut, das verrichtet er nur    
  32 mechanisch (nach Gesetzen der reproductiven Einbildungskraft) und ohne    
  33 Verstand. Ein Bedienter, der blos ein Compliment nach einer bestimmten    
  34 Formel abzustatten hat, braucht keinen Verstand, d. i. er hat nicht    
  35 nöthig selbst zu denken, aber wohl, wenn er in Abwesenheit seines Herrn    
         
     

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