Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 444 |
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01 | selbst gemacht wird, so haben wir hiebei nicht ein gegebenes Wesen vor | ||||||
02 | uns, gegen welches uns Verpflichtung obläge: denn da müßte dessen | ||||||
03 | Wirklichkeit allererst durch Erfahrung bewiesen (geoffenbart) sein; sondern | ||||||
04 | es ist Pflicht des Menschen gegen sich selbst, diese unumgänglich der Vernunft | ||||||
05 | sich darbietende Idee auf das moralische Gesetz in uns, wo es von | ||||||
06 | der größten sittlichen Fruchtbarkeit ist, anzuwenden. In diesem (praktischen) | ||||||
07 | Sinn kann es also so lauten: Religion zu haben ist Pflicht des | ||||||
08 | Menschen gegen sich selbst. | ||||||
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18 | Der Anbau ( cultura ) seiner Naturkräfte (Geistes=, Seelen= und Leibeskräfte) | ||||||
19 | als Mittel zu allerlei möglichen Zwecken ist Pflicht des Menschen | ||||||
20 | gegen sich selbst. - Der Mensch ist es sich selbst (als einem Vernunftwesen) | ||||||
21 | schuldig, die Naturanlage und Vermögen, von denen seine | ||||||
22 | Vernunft dereinst Gebrauch machen kann, nicht unbenutzt und gleichsam | ||||||
23 | rosten zu lassen, sondern, gesetzt daß er auch mit dem angebornen Ma | ||||||
24 | seines Vermögens für die natürlichen Bedürfnisse zufrieden sein könne, | ||||||
25 | so muß ihm doch seine Vernunft dieses Zufriedensein mit dem geringen | ||||||
26 | Maß seiner Vermögen erst durch Grundsätze anweisen, weil er als | ||||||
27 | ein Wesen, das der Zwecke (sich Gegenstände zum Zweck zu machen) fähig | ||||||
28 | ist, den Gebrauch seiner Kräfte nicht blos dem Instinct der Natur, sondern | ||||||
29 | der Freiheit, mit der er dieses Maß bestimmt, zu verdanken haben | ||||||
30 | muß. Es ist also nicht Rücksicht auf den Vortheil, den die Cultur | ||||||
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