Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 388

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 vorigen Titel, nämlich dem der Vollkommenheit, gehöre. - Denn der,      
  02 welcher sich im bloßen Bewußtsein seiner Rechtschaffenheit glücklich fühlen      
  03 soll, besitzt schon diejenige Vollkommenheit, die im vorigen Titel für denjenigen      
  04 Zweck erklärt war, der zugleich Pflicht ist.      
           
  05 Wenn es also auf Glückseligkeit ankommt, worauf als meinen Zweck      
  06 hinzuwirken es Pflicht sein soll, so muß es die Glückseligkeit anderer Menschen      
  07 sein, deren (erlaubten) Zweck ich hiemit auch zu dem meinigen      
  08 mache. Was diese zu ihrer Glückseligkeit zählen mögen, bleibt ihnen selbst      
  09 zu beurtheilen überlassen; nur daß mir auch zusteht manches zu weigern,      
  10 was sie dazu rechnen, was ich aber nicht dafür halte, wenn sie sonst kein      
  11 Recht haben es als das Ihrige von mir zu fordern. Jenem Zweck aber      
  12 eine vorgebliche Verbindlichkeit entgegen zu setzen, meine eigene (physische)      
  13 Glückseligkeit auch besorgen zu müssen, und so diesen meinen natürlichen      
  14 und blos subjectiven Zweck zur Pflicht (objectiven Zweck) machen,      
  15 ist ein scheinbarer, mehrmals gebrauchter Einwurf gegen die obige Eintheilung      
  16 der Pflichten ( No. IV) und bedarf einer Zurechtweisung.      
           
  17 Widerwärtigkeiten, Schmerz und Mangel sind große Versuchungen      
  18 zu Übertretung seiner Pflicht. Wohlhabenheit, Stärke, Gesundheit und      
  19 Wohlfahrt überhaupt, die jenem Einflusse entgegen stehen, können also      
  20 auch, wie es scheint, als Zwecke angesehen werden, die zugleich Pflicht      
  21 sind; nämlich seine eigene Glückseligkeit zu befördern und sie nicht blos      
  22 auf Fremde zu richten. - Aber alsdann ist diese nicht der Zweck, sondern      
  23 die Sittlichkeit des Subjects ist es, von welchem die Hindernisse wegzuräumen,      
  24 es blos das erlaubte Mittel ist; da niemand anders ein Recht      
  25 hat von mir Aufopferung meiner nicht unmoralischen Zwecke zu fordern.      
  26 Wohlhabenheit für sich selbst zu suchen ist direct nicht Pflicht; aber indirect      
  27 kann es eine solche wohl sein: nämlich Armuth, als eine große Versuchung      
  28 zu Lastern, abzuwehren. Alsdann aber ist es nicht meine Glückseligkeit,      
  29 sondern meine Sittlichkeit, deren Integrität zu erhalten mein Zweck und      
  30 zugleich meine Pflicht ist.      
           
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VI

     
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Die Ethik giebt nicht Gesetze für die Handlungen (denn das

     
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thut das Ius ), sondern nur für die Maximen der Handlungen.

     
           
  34 Der Pflichtbegriff steht unmittelbar in Beziehung auf ein Gesetz      
  35 (wenn ich gleich noch von allem Zweck als der Materie desselben abstrahire);      
           
     

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