Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 380 |
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01 | Wesen ist, so kann der Pflichtbegriff keinen anderen als den Selbstzwang | ||||||
02 | (durch die Vorstellung des Gesetzes allein) enthalten, wenn es auf die | ||||||
03 | innere Willensbestimmung (die Triebfeder) angesehen ist, denn dadurch | ||||||
04 | allein wird es möglich jene Nöthigung (selbst wenn sie eine äußere wäre) | ||||||
05 | mit der Freiheit der Willkür zu vereinigen, wobei aber alsdann der Pflichtbegriff | ||||||
06 | ein ethischer sein wird. | ||||||
07 | Die Antriebe der Natur enthalten also Hindernisse der Pflichtvollziehung | ||||||
08 | im Gemüth des Menschen und (zum Theil mächtig) widerstrebende | ||||||
09 | Kräfte, die also zu bekämpfen und durch die Vernunft nicht erst | ||||||
10 | künftig, sondern gleich jetzt (zugleich mit dem Gedanken) zu besiegen er sich | ||||||
11 | vermögend urtheilen muß: nämlich das zu können, was das Gesetz unbedingt | ||||||
12 | befiehlt, daß er thun soll. | ||||||
13 | Nun ist das Vermögen und der überlegte Vorsatz einem starken, aber | ||||||
14 | ungerechten Gegner Widerstand zu thun die Tapferkeit ( fortitudo ) und | ||||||
15 | in Ansehung des Gegners der sittlichen Gesinnung in uns Tugend | ||||||
16 | ( virtus, fortitudo moralis ). Also ist die allgemeine Pflichtenlehre in dem | ||||||
17 | Theil, der nicht die äußere Freiheit, sondern die innere unter Gesetze | ||||||
18 | bringt, eine Tugendlehre. | ||||||
19 | Die Rechtslehre hatte es blos mit der formalen Bedingung der | ||||||
20 | äußeren Freiheit (durch die Zusammenstimmung mit sich selbst, wenn ihre | ||||||
21 | Maxime zum allgemeinen Gesetz gemacht wurde), d. i. mit dem Recht, zu | ||||||
22 | thun. Die Ethik dagegen giebt noch eine Materie (einen Gegenstand der | ||||||
23 | freien Willkür), einen Zweck der reinen Vernunft, der zugleich als objectiv | ||||||
24 | nothwendiger Zweck, d. i. für den Menschen als Pflicht, vorgestellt | ||||||
25 | wird, an die Hand. - Denn da die sinnlichen Neigungen zu Zwecken (als | ||||||
26 | der Materie der Willkür) verleiten, die der Pflicht zuwider sein können, so | ||||||
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