Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 380

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Wesen ist, so kann der Pflichtbegriff keinen anderen als den Selbstzwang      
  02 (durch die Vorstellung des Gesetzes allein) enthalten, wenn es auf die      
  03 innere Willensbestimmung (die Triebfeder) angesehen ist, denn dadurch      
  04 allein wird es möglich jene Nöthigung (selbst wenn sie eine äußere wäre)      
  05 mit der Freiheit der Willkür zu vereinigen, wobei aber alsdann der Pflichtbegriff      
  06 ein ethischer sein wird.      
           
  07 Die Antriebe der Natur enthalten also Hindernisse der Pflichtvollziehung      
  08 im Gemüth des Menschen und (zum Theil mächtig) widerstrebende      
  09 Kräfte, die also zu bekämpfen und durch die Vernunft nicht erst      
  10 künftig, sondern gleich jetzt (zugleich mit dem Gedanken) zu besiegen er sich      
  11 vermögend urtheilen muß: nämlich das zu können, was das Gesetz unbedingt      
  12 befiehlt, daß er thun soll.      
           
  13 Nun ist das Vermögen und der überlegte Vorsatz einem starken, aber      
  14 ungerechten Gegner Widerstand zu thun die Tapferkeit ( fortitudo ) und      
  15 in Ansehung des Gegners der sittlichen Gesinnung in uns Tugend      
  16 ( virtus, fortitudo moralis ). Also ist die allgemeine Pflichtenlehre in dem      
  17 Theil, der nicht die äußere Freiheit, sondern die innere unter Gesetze      
  18 bringt, eine Tugendlehre.      
           
  19 Die Rechtslehre hatte es blos mit der formalen Bedingung der      
  20 äußeren Freiheit (durch die Zusammenstimmung mit sich selbst, wenn ihre      
  21 Maxime zum allgemeinen Gesetz gemacht wurde), d. i. mit dem Recht, zu      
  22 thun. Die Ethik dagegen giebt noch eine Materie (einen Gegenstand der      
  23 freien Willkür), einen Zweck der reinen Vernunft, der zugleich als objectiv      
  24 nothwendiger Zweck, d. i. für den Menschen als Pflicht, vorgestellt      
  25 wird, an die Hand. - Denn da die sinnlichen Neigungen zu Zwecken (als      
  26 der Materie der Willkür) verleiten, die der Pflicht zuwider sein können, so      
           
     

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