Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 355

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 frommer Wunsch bliebe, so betrügen wir uns doch gewiß nicht mit der      
  02 Annahme der Maxime dahin unablässig zu wirken; denn diese ist Pflicht;      
  03 das moralische Gesetz aber in uns selbst für betrüglich anzunehmen, würde      
  04 den Abscheu erregenden Wunsch hervorbringen, lieber aller Vernunft zu      
  05 entbehren und sich seinen Grundsätzen nach mit den übrigen Thierclassen      
  06 in einen gleichen Mechanism der Natur geworfen anzusehen.      
           
  07 Man kann sagen, daß diese allgemeine und fortdauernde Friedensstiftung      
  08 nicht bloß einen Theil, sondern den ganzen Endzweck der Rechtslehre      
  09 innerhalb den Grenzen der bloßen Vernunft ausmache; denn der      
  10 Friedenszustand ist allein der unter Gesetzen gesicherte Zustand des      
  11 Mein und Dein in einer Menge einander benachbarter Menschen, mithin      
  12 die in einer Verfassung zusammen sind, deren Regel aber nicht von der      
  13 Erfahrung derjenigen, die sich bisher am besten dabei befunden haben,      
  14 als einer Norm für Andere, sondern die durch die Vernunft a priori von      
  15 dem Ideal einer rechtlichen Verbindung der Menschen unter öffentlichen      
  16 Gesetzen überhaupt hergenommen werden muß, weil alle Beispiele (als      
  17 die nur erläutern, aber nichts beweisen können) trüglich sind, und so allerdings      
  18 einer Metaphysik bedürfen, deren Nothwendigkeit diejenigen, die      
  19 dieser spotten, doch unvorsichtiger Weise selbst zugestehen, wenn sie z. B.,      
  20 wie sie es oft thun, sagen: "Die beste Verfassung ist die, wo nicht die      
  21 Menschen, sondern die Gesetze machthabend sind." Denn was kann mehr      
  22 metaphysisch sublimirt sein, als eben diese Idee, welche gleichwohl nach      
  23 jener ihrer eigenen Behauptung die bewährteste objective Realität hat,      
  24 die sich auch in vorkommenden Fällen leicht darstellen läßt, und welche      
  25 allein, wenn sie nicht revolutionsmäßig, durch einen Sprung, d. i. durch      
  26 gewaltsame Umstürzung einer bisher bestandenen fehlerhaften - (denn da      
  27 würde sich zwischeninne ein Augenblick der Vernichtung alles rechtlichen      
  28 Zustandes ereignen), sondern durch allmähliche Reform nach festen Grundsätzen      
  29 versucht und durchgeführt wird, in continuirlicher Annäherung zum      
  30 höchsten politischen Gut, zum ewigen Frieden, hinleiten kann.      
           
           
     

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