Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 352 |
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06 | Dieser Vernunftidee einer friedlichen, wenn gleich noch nicht freundschaftlichen, | ||||||
07 | durchgängigen Gemeinschaft aller Völker auf Erden, die untereinander | ||||||
08 | in wirksame Verhältnisse kommen können, ist nicht etwa philanthropisch | ||||||
09 | (ethisch), sondern ein rechtliches Princip. Die Natur hat sie | ||||||
10 | alle zusammen (vermöge der Kugelgestalt ihres Aufenthalts, als globus | ||||||
11 | terraqueus ) in bestimmte Grenzen eingeschlossen; und da der Besitz des | ||||||
12 | Bodens, worauf der Erdbewohner leben kann, immer nur als Besitz von | ||||||
13 | einem Theil eines bestimmten Ganzen, folglich als ein solcher, auf den | ||||||
14 | jeder derselben ursprünglich ein Recht hat, gedacht werden kann: so stehen | ||||||
15 | alle Völker ursprünglich in einer Gemeinschaft des Bodens, nicht aber | ||||||
16 | der rechtlichen Gemeinschaft des Besitzes ( communio ) und hiemit des | ||||||
17 | Gebrauchs, oder des Eigenthums an demselben, sondern der physischen | ||||||
18 | möglichen Wechselwirkung ( commercium ), d. i. in einem durchgängigen | ||||||
19 | Verhältnisse eines zu allen Anderen, sich zum Verkehr untereinander | ||||||
20 | anzubieten, und haben ein Recht, den Versuch mit demselben zu machen, | ||||||
21 | ohne daß der Auswärtige ihm darum als einem Feind zu begegnen berechtigt | ||||||
22 | wäre. - Dieses Recht, so fern es auf die mögliche Vereinigung | ||||||
23 | aller Völker in Absicht auf gewisse allgemeine Gesetze ihres möglichen | ||||||
24 | Verkehrs geht, kann das weltbürgerliche ( ius cosmopoliticum ) genannt | ||||||
25 | werden. | ||||||
26 | Meere können Völker aus aller Gemeinschaft mit einander zu setzen | ||||||
27 | scheinen, und dennoch sind sie vermittelst der Schiffahrt gerade die glücklichsten | ||||||
28 | Naturanlagen zu ihrem Verkehr, welcher, je mehr es einander | ||||||
29 | nahe Küsten giebt (wie die des mittelländischen), nur desto lebhafter sein | ||||||
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