Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 129 |
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| 01 | Menschheit gemäßes Beispiel gegeben hatte, als zum Himmel, | ||||||
| 02 | aus dem er gekommen war, wieder zurückkehrend vorgestellt wird, indem er | ||||||
| 03 | seinen letzten Willen (gleich als in einem Testamente) mündlich zurücklie | ||||||
| 04 | und, was die Kraft der Erinnerung an sein Verdienst, Lehre und Beispiel | ||||||
| 05 | betrifft, doch sagen konnte, "er (das Ideal der Gott wohlgefälligen Menschheit) | ||||||
| 06 | bleibe nichts destoweniger bei seinen Lehrjüngern bis an der Welt | ||||||
| 07 | Ende". - Dieser Lehre, die, wenn es etwa um einen Geschichtsglauben | ||||||
| 08 | wegen der Abkunft und des vielleicht überirdischen Ranges seiner Person | ||||||
| 09 | zu thun wäre, wohl der Bestätigung durch Wunder bedurfte, die aber als | ||||||
| 10 | bloß zum moralischen, seelenbessernden Glauben gehörig aller solcher Beweisthümer | ||||||
| 11 | ihrer Wahrheit entbehren kann, werden in einem heiligen | ||||||
| 12 | Buche noch Wunder und Geheimnisse beigesellt, deren Bekanntmachung | ||||||
| 13 | selbst wiederum ein Wunder ist und einen Geschichtsglauben erfordert, der | ||||||
| 14 | nicht anders als durch Gelehrsamkeit sowohl beurkundet, als auch der Bedeutung | ||||||
| 15 | und dem Sinne nach gesichert werden kann. | ||||||
| 16 | Aller Glaube aber, der sich als Geschichtsglaube auf Bücher gründet, | ||||||
| 17 | hat zu seiner Gewährleistung ein gelehrtes Publicum nöthig, in welchem | ||||||
| 18 | er durch Schriftsteller als Zeitgenossen, die in keinem Verdacht einer | ||||||
| 19 | besondern Verabredung mit den ersten Verbreitern desselben stehen, und | ||||||
| 20 | deren Zusammenhang mit unserer jetzigen Schriftstellerei sich ununterbrochen | ||||||
| 21 | erhalten hat, gleichsam controllirt werden könne. Der reine Vernunftglaube | ||||||
| 22 | dagegen bedarf einer solchen Beurkundung nicht, sondern beweiset | ||||||
| 23 | sich selbst. Nun war zu den Zeiten jener Revolution in dem Volke, | ||||||
| 24 | welches die Juden beherrschte und in dieser ihrem Sitze selbst verbreitet | ||||||
| 25 | war (im römischen Volke), schon ein gelehrtes Publicum, von welchem uns | ||||||
| 26 | auch die Geschichte der damaligen Zeit, was die Ereignisse in der politischen | ||||||
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