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Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 081 |
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Mensch seinen Versuchungen, jenem Contract auch beizutreten, nahmen |
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andere Menschen auch dieselbe Gesinnung gläubig an, so büßte er eben soviel |
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Unterthanen ein, und sein Reich lief Gefahr, gänzlich zerstört zu werden. |
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Dieser bot ihm also an, ihn zum Lehnsträger seines ganzen Reichs |
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zu machen, wenn er ihm nur als Eigenthümer desselben huldigen wollte. |
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Da dieser Versuch nicht gelang, so entzog er nicht allein diesem Fremdlinge |
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auf seinem Boden alles, was ihm sein Erdenleben angenehm machen |
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konnte (bis zur größten Armuth), sondern erregte gegen ihn alle Verfolgungen, |
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wodurch böse Menschen es verbittern können, Leiden, die nur der |
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Wohlgesinnte recht tief fühlt, Verleumdung der lautern Absicht seiner |
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Lehren (um ihm allen Anhang zu entziehen) und verfolgte ihn bis zum |
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schmählichsten Tode, ohne gleichwohl durch diese Bestürmung seiner Standhaftigkeit |
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und Freimüthigkeit in Lehre und Beispiel für das beste von |
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lauter Unwürdigen im mindesten etwas gegen ihn auszurichten. Und |
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nun der Ausgang dieses Kampfs! Der Ausschlag desselben kann als ein |
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rechtlicher, oder auch als ein physischer betrachtet werden. Wenn man |
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den letztern ansieht (der in die Sinne fällt), so ist das gute Princip der |
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unterliegende Theil; er mußte in diesem Streite nach vielen erlittenen |
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Leiden sein Leben hingeben, †) weil er in einer fremden Herrschaft (die |
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*†) Nicht daß er (wie D. Bahrdt romanhaft dichtete) den Tod suchte, um eine gute Absicht durch ein Aufsehen erregendes glänzendes Beispiel zu befördern; das wäre Selbstmord gewesen. Denn man darf zwar auf die Gefahr des Verlustes seines Lebens etwas wagen, oder auch den Tod von den Händen eines andern erdulden, wenn man ihm nicht ausweichen kann, ohne einer unnachlaßlichen Pflicht untreu zu werden, aber nicht über sich und sein Leben als Mittel, zu welchem Zweck es auch sei, disponiren und so Urheber seines Todes sein. - Aber auch nicht daß er (wie der Wolfenbüttelsche Fragmentist argwohnt) sein Leben nicht in moralischer, sondern bloß in politischer, aber unerlaubter Absicht, um etwa die Priesterregierung zu stürzen und sich mit weltlicher Obergewalt selbst an ihre Stelle zu setzen, gewagt habe; denn dawider streitet seine, nachdem er die Hoffnung es zu erhalten schon aufgegeben hatte, an seine Jünger beim Abendmahl ergangene Ermahnung, es zu seinem Gedächtni zu thun; welches, wenn es die Erinnerung einer fehlgeschlagenen weltlichen Absicht hätte sein sollen, eine kränkende, Unwillen gegen den Urheber erregende, mithin sich selbst widersprechende Ermahnung gewesen wäre. Gleichwohl konnte diese Erinnerung auch das Fehlschlagen einer sehr guten, rein=moralischen Absicht des Meisters betreffen, nämlich noch bei seinem Leben durch Stürzung des alle moralische Gesinnung verdrängenden Ceremonialglaubens und des Ansehens der Priester desselben eine öffentliche Revolution (in der Religion) zu bewirken (wozu die Anstalten, seine im Lande zerstreute Jünger am Ostern zu versammeln, abgezweckt sein mochten); [Seitenumbruch] *von welcher freilich auch noch jetzt bedauert werden kann, daß sie nicht gelungen ist; die aber doch nicht vereitelt, sondern nach seinem Tode in eine sich im Stillen, aber unter viel Leiden ausbreitende Religionsumänderung übergegangen ist. |
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