Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 030 |
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Text (Kant):
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| 01 | Herzens besteht darin: daß die Maxime dem Objecte nach (der beabsichtigten | ||||||
| 02 | Befolgung des Gesetzes) zwar gut und vielleicht auch zur Ausübung | ||||||
| 03 | kräftig genug, aber nicht rein moralisch ist, d. i. nicht, wie es sein | ||||||
| 04 | sollte, das Gesetz allein zur hinreichenden Triebfeder in sich aufgenommen | ||||||
| 05 | hat: sondern mehrentheils (vielleicht jederzeit) noch andere Triebfedern | ||||||
| 06 | außer derselben bedarf, um dadurch die Willkür zu dem, was Pflicht | ||||||
| 07 | fordert, zu bestimmen; mit andern Worten, daß pflichtmäßige Handlungen | ||||||
| 08 | nicht rein aus Pflicht gethan werden. | ||||||
| 09 | Drittens, die Bösartigkeit ( vitiositas, pravitas ), oder, wenn man | ||||||
| 10 | lieber will, die Verderbtheit ( corruptio ) des menschlichen Herzens ist | ||||||
| 11 | der Hang der Willkür zu Maximen, die Triebfeder aus dem moralischen | ||||||
| 12 | Gesetz andern (nicht moralischen) nachzusetzen. Sie kann auch die Verkehrtheit | ||||||
| 13 | ( perversitas ) des menschlichen Herzens heißen, weil sie die sittliche | ||||||
| 14 | Ordnung in Ansehung der Triebfedern einer freien Willkür umkehrt, | ||||||
| 15 | und obzwar damit noch immer gesetzlich gute (legale) Handlungen bestehen | ||||||
| 16 | können, so wird doch die Denkungsart dadurch in ihrer Wurzel | ||||||
| 17 | (was die moralische Gesinnung betrifft) verderbt und der Mensch darum | ||||||
| 18 | als böse bezeichnet. | ||||||
| 19 | Man wird bemerken: daß der Hang zum Bösen hier am Menschen, | ||||||
| 20 | auch dem besten, (den Handlungen nach) aufgestellt wird, welches auch | ||||||
| 21 | geschehen muß, wenn die Allgemeinheit des Hanges zum Bösen unter | ||||||
| 22 | Menschen, oder, welches hier dasselbe bedeutet, daß er mit der menschlichen | ||||||
| 23 | Natur verwebt sei, bewiesen werden soll. | ||||||
| 24 | Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten ( bene moratus ) | ||||||
| 25 | und einem sittlich guten Menschen ( moraliter bonus ), was die | ||||||
| 26 | Übereinstimmung der Handlungen mit dem Gesetz betrifft, kein Unterschied | ||||||
| 27 | (wenigstens darf keiner sein); nur daß sie bei dem einen eben nicht | ||||||
| 28 | immer, vielleicht nie das Gesetz, bei dem andern aber es jederzeit zur | ||||||
| 29 | alleinigen und obersten Triebfeder haben. Man kann von dem Ersteren | ||||||
| 30 | sagen: er befolge das Gesetz dem Buchstaben nach (d. i. was die Handlung | ||||||
| 31 | angeht, die das Gesetz gebietet); vom Zweiten aber: er beobachte es | ||||||
| 32 | dem Geiste nach (der Geist des moralischen Gesetzes besteht darin, daß dieses | ||||||
| 33 | für sich allein zur Triebfeder hinreichend sei). Was nicht aus diesem | ||||||
| 34 | Glauben geschieht, das ist Sünde (der Denkungsart nach). Denn | ||||||
| 35 | wenn andre Triebfedern nöthig sind, die Willkür zu gesetzmäßigen | ||||||
| 36 | Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst (z. B. Ehrbegierde, | ||||||
| 37 | Selbstliebe überhaupt, ja gar gutherziger Instinct, dergleichen das Mitleiden | ||||||
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