Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 192

     
           
 

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  01 für den Verstand, noch ein praktisches für den Willen und also a priori      
  02 gar nicht bestimmend ist.      
           
  03 Die Empfänglichkeit einer Lust aus der Reflexion über die Formen      
  04 der Sachen (der Natur sowohl als der Kunst) bezeichnet aber nicht allein      
  05 eine Zweckmäßigkeit der Objecte in Verhältniß auf die reflectirende Urtheilskraft,      
  06 gemäß dem Naturbegriffe, am Subject, sondern auch umgekehrt      
  07 des Subjects in Ansehung der Gegenstände, ihrer Form, ja selbst      
  08 ihrer Unform nach, zufolge dem Freiheitsbegriffe; und dadurch geschieht      
  09 es: daß das ästhetische Urtheil nicht bloß als Geschmacksurtheil auf das      
  10 Schöne, sondern auch, als aus einem Geistesgefühl entsprungenes, auf      
  11 das Erhabene bezogen wird, und so jene Kritik der ästhetischen Urtheilskraft      
  12 in zwei diesen gemäße Haupttheile zerfallen muß.      
           
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VIII

     
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Von der logischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit

     
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der Natur.

     
           
  16 An einem in der Erfahrung gegebenen Gegenstande kann Zweckmäßigkeit      
  17 vorgestellt werden: entweder aus einem bloß subjectiven Grunde, als      
  18 Übereinstimmung seiner Form, in der Auffassung ( apprehensio ) desselben      
  19 vor allem Begriffe, mit den Erkenntnißvermögen, um die Anschauung      
  20 mit Begriffen zu einem Erkenntniß überhaupt zu vereinigen; oder      
  21 aus einem objectiven, als Übereinstimmung seiner Form mit der Möglichkeit      
  22 des Dinges selbst, nach einem Begriffe von ihm, der vorhergeht      
  23 und den Grund dieser Form enthält. Wir haben gesehen: daß die Vorstellung      
  24 der Zweckmäßigkeit der ersteren Art auf der unmittelbaren Lust      
  25 an der Form des Gegenstandes in der bloßen Reflexion über sie beruhe;      
  26 die also von der Zweckmäßigkeit der zweiten Art, da sie die Form des      
  27 Objects nicht auf die Erkenntnißvermögen des Subjects in der Auffassung      
  28 derselben, sondern auf ein bestimmtes Erkenntniß des Gegenstandes      
  29 unter einem gegebenen Begriffe bezieht, hat nichts mit einem Gefühle      
  30 der Lust an den Dingen, sondern mit dem Verstande in Beurtheilung      
  31 derselben zu thun. Wenn der Begriff von einem Gegenstande gegeben      
  32 ist, so besteht das Geschäft der Urtheilskraft im Gebrauche desselben      
  33 zum Erkenntniß in der Darstellung ( exhibitio ), d. i. darin, dem Begriffe      
  34 eine correspondirende Anschauung zur Seite zu stellen: es sei, daß      
  35 dieses durch unsere eigene Einbildungskraft geschehe, wie in der Kunst,      
           
     

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