Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 167 |
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Text (Kant):
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| 01 | Vorrede |
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| 02 | zur ersten Auflage, 1790. |
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| 03 | Man kann das Vermögen der Erkenntniß aus Principien a priori | ||||||
| 04 | die reine Vernunft und die Untersuchung der Möglichkeit und Gränzen | ||||||
| 05 | derselben überhaupt die Kritik der reinen Vernunft nennen: ob man gleich | ||||||
| 06 | unter diesem Vermögen nur die Vernunft in ihrem theoretischen Gebrauche | ||||||
| 07 | versteht, wie es auch in dem ersten Werke unter jener Benennung geschehen | ||||||
| 08 | ist, ohne noch ihr Vermögen als praktische Vernunft nach ihren besonderen | ||||||
| 09 | Principien in Untersuchung ziehen zu wollen. Jene geht alsdann | ||||||
| 10 | bloß auf unser Vermögen, Dinge a priori zu erkennen, und beschäftigt | ||||||
| 11 | sich also nur mit dem Erkenntnißvermögen mit Ausschließung des | ||||||
| 12 | Gefühls der Lust und Unlust und des Begehrungsvermögens; und unter | ||||||
| 13 | den Erkenntnißvermögen mit dem Verstande nach seinen Principien a | ||||||
| 14 | priori mit Ausschließung der Urtheilskraft und der Vernunft (als | ||||||
| 15 | zum theoretischen Erkenntniß gleichfalls gehöriger Vermögen), weil es sich | ||||||
| 16 | in dem Fortgange findet, daß kein anderes Erkenntnißvermögen als der | ||||||
| 17 | Verstand constitutive Erkenntnißprincipien a priori an die Hand geben | ||||||
| 18 | kann. Die Kritik also, welche sie insgesammt nach dem Antheile, den jedes | ||||||
| 19 | der anderen an dem baaren Besitz der Erkenntniß aus eigener Wurzel zu | ||||||
| 20 | haben vorgeben möchte, sichtet, läßt nichts übrig, als was der Verstand | ||||||
| 21 | a priori als Gesetz für die Natur, als den Inbegriff von Erscheinungen | ||||||
| 22 | (deren Form eben sowohl a priori gegeben ist), vorschreibt; verweiset aber | ||||||
| 23 | alle andere reine Begriffe unter die Ideen, die für unser theoretisches Erkenntnißvermögen | ||||||
| 24 | überschwenglich, dabei aber doch nicht etwa unnütz oder | ||||||
| 25 | entbehrlich sind, sondern als regulative Principien dienen: theils die besorglichen | ||||||
| 26 | Anmaßungen des Verstandes, als ob er (indem er a priori die | ||||||
| 27 | Bedingungen der Möglichkeit aller Dinge, die er erkennen kann, anzugeben | ||||||
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