Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 004 |
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01 | Vernunft aus, und alle andere Begriffe (die von Gott und Unsterblichkeit), | ||||||
02 | welche als bloße Ideen in dieser ohne Haltung bleiben, | ||||||
03 | schließen sich nun an ihn an und bekommen mit ihm und durch ihn Bestand | ||||||
04 | und objective Realität, d. i. die Möglichkeit derselben wird dadurch | ||||||
05 | bewiesen, daß Freiheit wirklich ist; denn diese Idee offenbart sich | ||||||
06 | durchs moralische Gesetz. | ||||||
07 | Freiheit ist aber auch die einzige unter allen Ideen der speculativen | ||||||
08 | Vernunft, wovon wir die Möglichkeit a priori wissen, ohne sie doch einzusehen, | ||||||
09 | weil sie die Bedingung *) des moralischen Gesetzes ist, welches wir | ||||||
10 | wissen. Die Ideen von Gott und Unsterblichkeit sind aber nicht Bedingungen | ||||||
11 | des moralischen Gesetzes, sondern nur Bedingungen des nothwendigen | ||||||
12 | Objects eines durch dieses Gesetz bestimmten Willens, d. i. des | ||||||
13 | bloß praktischen Gebrauchs unserer reinen Vernunft; also können wir von | ||||||
14 | jenen Ideen auch, ich will nicht bloß sagen, nicht die Wirklichkeit, sondern | ||||||
15 | auch nicht einmal die Möglichkeit zu erkennen und einzusehen behaupten. | ||||||
16 | Gleichwohl aber sind die die Bedingungen der Anwendung des moralisch | ||||||
17 | bestimmten Willens auf sein ihm a priori gegebenes Object (das | ||||||
18 | höchste Gut). Folglich kann und muß ihre Möglichkeit in dieser praktischen | ||||||
19 | Beziehung angenommen werden, ohne sie doch theoretisch zu erkennen | ||||||
20 | und einzusehen. Für die letztere Forderung ist in praktischer Absicht | ||||||
21 | genug, daß sie keine innere Unmöglichkeit (Widerspruch) enthalten. Hier | ||||||
22 | ist nun ein in Vergleichung mit der speculativen Vernunft bloß subjectiver | ||||||
23 | Grund des Fürwahrhaltens, der doch einer eben so reinen, aber | ||||||
24 | praktischen Vernunft objectiv gültig ist, dadurch den Ideen von Gott | ||||||
25 | und Unsterblichkeit vermittelst des Begriffs der Freiheit objective Realität | ||||||
26 | und Befugniß, ja subjective Nothwendigkeit (Bedürfniß der reinen Vernunft) | ||||||
27 | sie anzunehmen verschafft wird, ohne daß dadurch doch die Vernunft | ||||||
*)Damit man hier nicht Inconsequenzen anzutreffen wähne, wenn ich jetzt die Freiheit die Bedingung des moralischen Gesetzes nenne und in der Abhandlung nachher behaupte, daß das moralische Gesetz die Bedingung sei, unter der wir uns allererst der Freiheit bewußt werden können, so will ich nur erinnern, daß die Freiheit allerdings die ratio essendi des moralischen Gesetzes, das moralische Gesetz aber die ratio cognoscendi der Freiheit sei. Denn wäre nicht das moralische Gesetz in unserer Vernunft eher deutlich gedacht, so würden wir uns niemals berechtigt halten, so etwas, als Freiheit ist (ob diese gleich sich nicht widerspricht), anzunehmen. Wäre aber keine Freiheit, so würde das moralische Gesetz in uns gar nicht anzutreffen sein. | |||||||
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