Kant: AA IV, Metaphysische Anfangsgründe ... , Seite 545 |
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01 | den Schranken der Mechanik zu bleiben, nur gezeigt werden, daß diese | ||||||
02 | Wechselwirkung ( actio mutua ) zugleich Gegenwirkung ( reactio ) sei; | ||||||
03 | allein ich kann, ohne der Vollständigkeit der Einsicht Abbruch zu thun, | ||||||
04 | jenes metaphysische Gesetz der Gemeinschaft hier doch nicht ganz weglassen.) | ||||||
05 | Alle thätige Verhältnisse der Materien im Raume und alle | ||||||
06 | Veränderungen dieser Verhältnisse, so fern sie Ursachen von gewissen | ||||||
07 | Wirkungen sein können, müssen jederzeit als wechselseitig vorgestellt werden, | ||||||
08 | d. i. weil alle Veränderung derselben Bewegung ist, so kann keine | ||||||
09 | Bewegung eines Körpers in Beziehung auf einen absolut=ruhigen, der | ||||||
10 | dadurch auch in Bewegung gesetzt werden soll, gedacht werden, vielmehr | ||||||
11 | muß dieser nur als relativ=ruhig in Ansehung des Raums, auf den | ||||||
12 | man ihn bezieht, zusammt diesem Raume aber in entgegengesetzter Richtung | ||||||
13 | als mit eben derselben Quantität der Bewegung im absoluten Raume | ||||||
14 | bewegt vorgestellt werden, als der bewegte in eben demselben gegen ihn | ||||||
15 | hat. Denn die Veränderung des Verhältnisses (mithin die Bewegung) ist | ||||||
16 | zwischen beiden durchaus wechselseitig; so viel der eine Körper jedem Theile | ||||||
17 | des anderen näher kommt, so viel nähert sich der andere jedem Theil des | ||||||
18 | ersteren, und weil es hier nicht auf den empirischen Raum, der beide Körper | ||||||
19 | umgiebt, sondern nur auf die Linie, die zwischen ihnen liegt, ankommt | ||||||
20 | (indem diese Körper lediglich in Relation auf einander nach dem Einflusse, | ||||||
21 | den die Bewegung des einen auf die Veränderung des Zustandes des anderen | ||||||
22 | mit Abstraction von aller Relation zum empirischen Raume haben | ||||||
23 | kann, betrachtet werden), so wird ihre Bewegung als blos im absoluten | ||||||
24 | Raume bestimmbar betrachtet, in welchem jeder der beiden Körper an der | ||||||
25 | Bewegung, die dem einen im relativen Raume beigelegt wird, gleichen | ||||||
26 | Anteil haben muß, indem kein Grund da ist, einem von beiden mehr davon | ||||||
27 | als dem anderen beizulegen. Auf diesem Fuß wird die Bewegung | ||||||
28 | eines Körpers A gegen einen anderen, ruhigen B, in Ansehung dessen er | ||||||
29 | dadurch bewegend sein kann, auf den absoluten Raum reducirt, d. i. als | ||||||
30 | Verhältniß wirkender Ursachen blos auf einander bezogen, so betrachtet, | ||||||
31 | wie beide an der Bewegung, welche in der Erscheinung dem Körper A | ||||||
32 | allein beigelegt wird, gleichen Antheil haben, welches nicht anders geschehen | ||||||
33 | kann als so, daß die Geschwindigkeit, die im relativen Raume | ||||||
34 | blos dem Körper A beigelegt wird, unter A und B in umgekehrtem Verhältniß | ||||||
35 | der Massen, dem A allein die seinige im absolutem Raume, dem | ||||||
36 | B dagegen zusammt dem relativen Raume, worin er ruht, in entgegengesetzter | ||||||
37 | Richtung ausgetheilt werde, wodurch dieselbe Erscheinung | ||||||
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