Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 444

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Allenthalben, wo ein Object des Willens zum Grunde gelegt werden      
  02 muß, um diesem die Regel vorzuschreiben, die ihn bestimme, da ist die      
  03 Regel nichts als Heteronomie; der Imperativ ist bedingt, nämlich: wenn      
  04 oder weil man dieses Object will, soll man so oder so handeln; mithin      
  05 kann er niemals moralisch, d. i. kategorisch, gebieten. Es mag nun das      
  06 Object vermittelst der Neigung, wie beim Princip der eigenen Glückseligkeit,      
  07 oder vermittelst der auf Gegenstände unseres möglichen Wollens überhaupt      
  08 gerichteten Vernunft, im Princip der Vollkommenheit, den Willen      
  09 bestimmen, so bestimmt sich der Wille niemals unmittelbar selbst durch      
  10 die Vorstellung der Handlung, sondern nur durch die Triebfeder, welche      
  11 die vorausgesehene Wirkung der Handlung auf den Willen hat; ich soll      
  12 etwas thun, darum weil ich etwas anderes will, und hier mu      
  13 noch ein anderes Gesetz in meinem Subject zum Grunde gelegt werden,      
  14 nach welchem ich dieses Andere nothwendig will, welches Gesetz wiederum      
  15 eines Imperativs bedarf, der diese Maxime einschränke. Denn weil der      
  16 Antrieb, den die Vorstellung eines durch unsere Kräfte möglichen Objects      
  17 nach der Naturbeschaffenheit des Subjects auf seinen Willen ausüben soll,      
  18 zur Natur des Subjects gehört, es sei der Sinnlichkeit (der Neigung und      
  19 des Geschmacks) oder des Verstandes und der Vernunft, die nach der besonderen      
  20 Einrichtung ihrer Natur an einem Objecte sich mit Wohlgefallen      
  21 üben, so gäbe eigentlich die Natur das Gesetz, welches als ein solches nicht      
  22 allein durch Erfahrung erkannt und bewiesen werden muß, mithin an sich      
  23 zufällig ist und zur apodiktischen praktischen Regel, dergleichen die moralische      
  24 sein muß, dadurch untauglich wird, sondern es ist immer nur      
  25 Heteronomie des Willens, der Wille giebt sich nicht selbst, sondern ein      
  26 fremder Antrieb giebt ihm vermittelst einer auf die Empfänglichkeit desselben      
  27 gestimmten Natur des Subjects das Gesetz.      
           
  28 Der schlechterdings gute Wille, dessen Princip ein kategorischer Imperativ      
  29 sein muß, wird also, in Ansehung aller Objecte unbestimmt, bloß      
  30 die Form des Wollens überhaupt enthalten und zwar als Autonomie,      
  31 d. i. die Tauglichkeit der Maxime eines jeden guten Willens, sich selbst      
  32 zum allgemeinen Gesetze zu machen, ist selbst das alleinige Gesetz, das      
  33 sich der Wille eines jeden vernünftigen Wesens selbst auferlegt, ohne irgend      
  34 eine Triebfeder und Interesse derselben als Grund unterzulegen.      
           
  35 Wie ein solcher synthetischer praktischer Satz a priori möglich      
  36 und warum er nothwendig sei, ist eine Aufgabe, deren Auflösung nicht      
  37 mehr binnen den Grenzen der Metaphysik der Sitten liegt, auch haben wir      
           
     

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