Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 444 |
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01 | Allenthalben, wo ein Object des Willens zum Grunde gelegt werden | ||||||
02 | muß, um diesem die Regel vorzuschreiben, die ihn bestimme, da ist die | ||||||
03 | Regel nichts als Heteronomie; der Imperativ ist bedingt, nämlich: wenn | ||||||
04 | oder weil man dieses Object will, soll man so oder so handeln; mithin | ||||||
05 | kann er niemals moralisch, d. i. kategorisch, gebieten. Es mag nun das | ||||||
06 | Object vermittelst der Neigung, wie beim Princip der eigenen Glückseligkeit, | ||||||
07 | oder vermittelst der auf Gegenstände unseres möglichen Wollens überhaupt | ||||||
08 | gerichteten Vernunft, im Princip der Vollkommenheit, den Willen | ||||||
09 | bestimmen, so bestimmt sich der Wille niemals unmittelbar selbst durch | ||||||
10 | die Vorstellung der Handlung, sondern nur durch die Triebfeder, welche | ||||||
11 | die vorausgesehene Wirkung der Handlung auf den Willen hat; ich soll | ||||||
12 | etwas thun, darum weil ich etwas anderes will, und hier mu | ||||||
13 | noch ein anderes Gesetz in meinem Subject zum Grunde gelegt werden, | ||||||
14 | nach welchem ich dieses Andere nothwendig will, welches Gesetz wiederum | ||||||
15 | eines Imperativs bedarf, der diese Maxime einschränke. Denn weil der | ||||||
16 | Antrieb, den die Vorstellung eines durch unsere Kräfte möglichen Objects | ||||||
17 | nach der Naturbeschaffenheit des Subjects auf seinen Willen ausüben soll, | ||||||
18 | zur Natur des Subjects gehört, es sei der Sinnlichkeit (der Neigung und | ||||||
19 | des Geschmacks) oder des Verstandes und der Vernunft, die nach der besonderen | ||||||
20 | Einrichtung ihrer Natur an einem Objecte sich mit Wohlgefallen | ||||||
21 | üben, so gäbe eigentlich die Natur das Gesetz, welches als ein solches nicht | ||||||
22 | allein durch Erfahrung erkannt und bewiesen werden muß, mithin an sich | ||||||
23 | zufällig ist und zur apodiktischen praktischen Regel, dergleichen die moralische | ||||||
24 | sein muß, dadurch untauglich wird, sondern es ist immer nur | ||||||
25 | Heteronomie des Willens, der Wille giebt sich nicht selbst, sondern ein | ||||||
26 | fremder Antrieb giebt ihm vermittelst einer auf die Empfänglichkeit desselben | ||||||
27 | gestimmten Natur des Subjects das Gesetz. | ||||||
28 | Der schlechterdings gute Wille, dessen Princip ein kategorischer Imperativ | ||||||
29 | sein muß, wird also, in Ansehung aller Objecte unbestimmt, bloß | ||||||
30 | die Form des Wollens überhaupt enthalten und zwar als Autonomie, | ||||||
31 | d. i. die Tauglichkeit der Maxime eines jeden guten Willens, sich selbst | ||||||
32 | zum allgemeinen Gesetze zu machen, ist selbst das alleinige Gesetz, das | ||||||
33 | sich der Wille eines jeden vernünftigen Wesens selbst auferlegt, ohne irgend | ||||||
34 | eine Triebfeder und Interesse derselben als Grund unterzulegen. | ||||||
35 | Wie ein solcher synthetischer praktischer Satz a priori möglich | ||||||
36 | und warum er nothwendig sei, ist eine Aufgabe, deren Auflösung nicht | ||||||
37 | mehr binnen den Grenzen der Metaphysik der Sitten liegt, auch haben wir | ||||||
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