Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 437 |
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Text (Kant):
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| 01 | machen kann. Will man aber dem sittlichen Gesetze zugleich Eingang | ||||||
| 02 | verschaffen: so ist sehr nützlich, ein und eben dieselbe Handlung durch | ||||||
| 03 | benannte drei Begriffe zu führen und sie dadurch, so viel sich thun läßt, | ||||||
| 04 | der Anschauung zu nähern. | ||||||
| 05 | Wir können nunmehr da endigen, von wo wir im Anfange ausgingen, | ||||||
| 06 | nämlich dem Begriffe eines unbedingt guten Willens. Der Wille | ||||||
| 07 | ist schlechterdings gut, der nicht böse sein, mithin dessen Maxime, wenn | ||||||
| 08 | sie zu einem allgemeinen Gesetze gemacht wird, sich selbst niemals widerstreiten | ||||||
| 09 | kann. Dieses Princip ist also auch sein oberstes Gesetz: handle | ||||||
| 10 | jederzeit nach derjenigen Maxime, deren Allgemeinheit als Gesetzes du zugleich | ||||||
| 11 | wollen kannst; dieses ist die einzige Bedingung, unter der ein Wille | ||||||
| 12 | niemals mit sich selbst im Widerstreite sein kann, und ein solcher Imperativ | ||||||
| 13 | ist kategorisch. Weil die Gültigkeit des Willens als eines allgemeinen | ||||||
| 14 | Gesetzes für mögliche Handlungen mit der allgemeinen Verknüpfung | ||||||
| 15 | des Daseins der Dinge nach allgemeinen Gesetzen, die das formale | ||||||
| 16 | der Natur überhaupt ist, Analogie hat, so kann der kategorische Imperativ | ||||||
| 17 | auch so ausgedrückt werden: handle nach Maximen, die sich | ||||||
| 18 | selbst zugleich als allgemeine Naturgesetze zum Gegenstande | ||||||
| 19 | haben können. So ist also die Formel eines schlechterdings guten Willens | ||||||
| 20 | beschaffen. | ||||||
| 21 | Die vernünftige Natur nimmt sich dadurch vor den übrigen aus, daß | ||||||
| 22 | sie ihr selbst einen Zweck setzt. Dieser würde die Materie eines jeden guten | ||||||
| 23 | Willens sein. Da aber in der Idee eines ohne einschränkende Bedingung | ||||||
| 24 | (der Erreichung dieses oder jenes Zwecks) schlechterdings guten Willens | ||||||
| 25 | durchaus von allem zu bewirkenden Zwecke abstrahirt werden muß (als | ||||||
| 26 | der jeden Willen nur relativ gut machen würde), so wird der Zweck hier | ||||||
| 27 | nicht als ein zu bewirkender, sondern selbstständiger Zweck, mithin | ||||||
| 28 | nur negativ gedacht werden müssen, d. i. dem niemals zuwider gehandelt, | ||||||
| 29 | der also niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck in | ||||||
| 30 | jedem Wollen geschätzt werden muß. Dieser kann nun nichts anders als | ||||||
| 31 | das Subject aller möglichen Zwecke selbst sein, weil dieses zugleich das | ||||||
| 32 | Subject eines möglichen schlechterdings guten Willens ist; denn dieser | ||||||
| 33 | kann ohne Widerspruch keinem andern Gegenstande nachgesetzt werden. | ||||||
| 34 | Das Princip: handle in Beziehung auf ein jedes vernünftige Wesen (auf | ||||||
| 35 | dich selbst und andere) so, daß es in deiner Maxime zugleich als Zweck | ||||||
| 36 | an sich selbst gelte, ist demnach mit dem Grundsatze: handle nach einer | ||||||
| 37 | Maxime, die ihre eigene allgemeine Gültigkeit für jedes vernünftige Wesen | ||||||
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