Kant: AA IV, Prolegomena zu einer jeden ... , Seite 304 |
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Text (Kant):
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01 | § 21 [ a ]. |
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02 | Um alles Bisherige in einen Begriff zusammenzufassen, ist zuvörderst | ||||||
03 | nöthig, die Leser zu erinnern, daß hier nicht von dem Entstehen der | ||||||
04 | Erfahrung die Rede sei, sondern von dem, was in ihr liegt. Das erstere | ||||||
05 | gehört zur empirischen Psychologie und würde selbst auch da ohne das | ||||||
06 | zweite, welches zur Kritik der Erkenntniß und besonders des Verstandes | ||||||
07 | gehört, niemals gehörig entwickelt werden können. | ||||||
08 | Erfahrung besteht aus Anschauungen, die der Sinnlichkeit angehören, | ||||||
09 | und aus Urtheilen, die lediglich ein Geschäfte des Verstandes sind. Diejenige | ||||||
10 | Urtheile aber, die der Verstand lediglich aus sinnlichen Anschauungen | ||||||
11 | macht, sind noch bei weitem nicht Erfahrungsurtheile. Denn in | ||||||
12 | einem Fall würde das Urtheil nur die Wahrnehmungen verknüpfen, so | ||||||
13 | wie sie in der sinnlichen Anschauung gegeben sind; in dem letztern Falle | ||||||
14 | aber sollen die Urtheile sagen, was Erfahrung überhaupt, mithin nicht, | ||||||
15 | was die bloße Wahrnehmung, deren Gültigkeit blos subjectiv ist, enthält. | ||||||
16 | Das Erfahrungsurtheil muß also noch über die sinnliche Anschauung | ||||||
17 | und die logische Verknüpfung derselben (nachdem sie durch Vergleichung | ||||||
18 | allgemein gemacht worden) in einem Urtheile etwas hinzufügen, was das | ||||||
19 | synthetische Urtheil als nothwendig und hiedurch als allgemeingültig | ||||||
20 | bestimmt; und dieses kann nichts anders sein als derjenige Begriff, der | ||||||
21 | die Anschauung in Ansehung einer Form des Urtheils vielmehr als der | ||||||
22 | anderen als an sich bestimmt vorstellt, d. i. ein Begriff von derjenigen | ||||||
23 | synthetischen Einheit der Anschauungen, die nur durch eine gegebne logische | ||||||
24 | Function der Urtheile vorgestellt werden kann. | ||||||
25 | § 22. |
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26 | Die Summe hievon ist diese: die Sache der Sinne ist, anzuschauen; | ||||||
27 | die des Verstandes, zu denken. Denken aber ist Vorstellungen in einem | ||||||
28 | Bewußtsein vereinigen. Diese Vereinigung entsteht entweder blos relativ | ||||||
29 | aufs Subject und ist zufällig und subjectiv, oder sie findet schlechthin | ||||||
30 | statt und ist nothwendig oder objectiv. Die Vereinigung der Vorstellungen | ||||||
31 | in einem Bewußtsein ist das Urtheil. Also ist Denken so viel als Urtheilen, | ||||||
32 | oder Vorstellungen auf Urtheile überhaupt beziehen. Daher sind | ||||||
33 | Urtheile entweder blos subjectiv, wenn Vorstellungen auf ein Bewußtsein | ||||||
34 | in einem Subject allein bezogen und in ihm vereinigt werden; oder | ||||||
35 | sie sind objectiv, wenn sie in einem Bewußtsein überhaupt, d. i. darin nothwendig, | ||||||
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