Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 166 |
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01 | zusammenhängt, dessen objective Realität aber auf keine Weise | ||||||
02 | erkannt werden kann. Der Begriff eines Noumenon, d. i. eines Dinges, | ||||||
03 | welches gar nicht als Gegenstand der Sinne, sondern als ein Ding an sich | ||||||
04 | selbst (lediglich durch einen reinen Verstand) gedacht werden soll, ist gar | ||||||
05 | nicht widersprechend; denn man kann von der Sinnlichkeit doch nicht behaupten, | ||||||
06 | daß sie die einzige mögliche Art der Anschauung sei. Ferner ist | ||||||
07 | dieser Begriff nothwendig, um die sinnliche Anschauung nicht bis über die | ||||||
08 | Dinge an sich selbst auszudehnen, und also um die objective Gültigkeit der | ||||||
09 | sinnlichen Erkenntniß einzuschränken (denn das übrige, worauf jene nicht | ||||||
10 | reicht, heißen eben darum Noumena, damit man dadurch anzeige, jene | ||||||
11 | Erkenntnisse können ihr Gebiet nicht über alles, was der Verstand denkt, | ||||||
12 | erstrecken). Am Ende aber ist doch die Möglichkeit solcher Noumenorum | ||||||
13 | gar nicht einzusehen, und der Umfang außer der Sphäre der Erscheinungen | ||||||
14 | ist (für uns) leer, d. i. wir haben einen Verstand, der sich problematisch | ||||||
15 | weiter erstreckt als jene, aber keine Anschauung, ja auch nicht einmal den | ||||||
16 | Begriff von einer möglichen Anschauung, wodurch uns außer dem Felde | ||||||
17 | der Sinnlichkeit Gegenstände gegeben und der Verstand über dieselbe hinaus | ||||||
18 | assertorisch gebraucht werden könne. Der Begriff eines Noumenon | ||||||
19 | ist also blos ein Gränzbegriff, um die Anmaßung der Sinnlichkeit einzuschränken, | ||||||
20 | und also nur von negativem Gebrauche. Er ist aber gleichwohl | ||||||
21 | nicht willkürlich erdichtet, sondern hängt mit der Einschränkung der | ||||||
22 | Sinnlichkeit zusammen, ohne doch etwas Positives außer dem Umfange | ||||||
23 | derselben setzen zu können. | ||||||
24 | Die Eintheilung der Gegenstände in Phaenomena und Noumena und | ||||||
25 | der Welt in eine Sinnen= und Verstandeswelt kann daher gar nicht zugelassen | ||||||
26 | werden, obgleich Begriffe allerdings die Eintheilung in sinnliche | ||||||
27 | und intellectuelle zulassen; denn man kann den letzteren keinen Gegenstand | ||||||
28 | bestimmen und sie also auch nicht für objectiv gültig ausgeben. Wenn | ||||||
29 | man von den Sinnen abgeht, wie will man begreiflich machen, daß unsere | ||||||
30 | Kategorien (welche die einzig übrig bleibende Begriffe für Noumena sein | ||||||
31 | würden) noch überall etwas bedeuten, da zu ihrer Beziehung auf irgend | ||||||
32 | einen Gegenstand noch etwas mehr als blos die Einheit des Denkens, | ||||||
33 | nämlich überdem eine mögliche Anschauung, gegeben sein muß, darauf jene | ||||||
34 | angewandt werden können? Der Begriff eines Noumeni , blos problematisch | ||||||
35 | genommen, bleibt demungeachtet nicht allein zulässig, sondern auch | ||||||
36 | als ein die Sinnlichkeit in Schranken setzender Begriff unvermeidlich. | ||||||
37 | Aber alsdann ist das nicht ein besonderer intelligibeler Gegenstand | ||||||
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