Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 092

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 aus der Apprehension, der Association (der Reproduction), endlich der      
  02 Recognition der Erscheinungen besteht, enthält in der letzteren und höchsten      
  03 (der blos empirischen Elemente der Erfahrung) Begriffe, welche die formale      
  04 Einheit der Erfahrung und mit ihr alle objective Gültigkeit (Wahrheit)      
  05 der empirischen Erkenntniß möglich machen. Diese Gründe der Recognition      
  06 des Mannigfaltigen, so fern sie blos die Form einer Erfahrung      
  07 überhaupt angehen, sind nun jene Kategorien. Auf ihnen      
  08 gründet sich also alle formale Einheit in der Synthesis der Einbildungskraft      
  09 und vermittelst dieser auch alles empirischen Gebrauchs derselben      
  10 (in der Recognition, Reproduction, Association, Apprehension) bis herunter      
  11 zu den Erscheinungen, weil diese nur vermittelst jener Elemente der      
  12 Erkenntniß, und überhaupt unserm Bewußtsein, mithin uns selbst angehören      
  13 können.      
           
  14 Die Ordnung und Regelmäßigkeit also an den Erscheinungen, die      
  15 wir Natur nennen, bringen wir selbst hinein und würden sie auch nicht      
  16 darin finden können, hätten wir sie nicht oder die Natur unseres Gemüths      
  17 ursprünglich hineingelegt. Denn diese Natureinheit soll eine nothwendige      
  18 d. i. a priori gewisse, Einheit der Verknüpfung der Erscheinungen sein.      
  19 Wie sollten wir aber wohl a priori eine synthetische Einheit auf die Bahn,      
  20 bringen können, wären nicht in den ursprünglichen Erkenntnißquellen      
  21 unseres Gemüths subjective Gründe solcher Einheit a priori enthalten,      
  22 und wären diese subjective Bedingungen nicht zugleich objectiv gültig,      
  23 indem sie die Gründe der Möglichkeit sind, überhaupt ein Object in der      
  24 Erfahrung zu erkennen.      
           
  25 Wir haben den Verstand oben auf mancherlei Weise erklärt: durch eine      
  26 Spontaneität der Erkenntniß (im Gegensatz der Receptivität der Sinnlichkeit),      
  27 durch ein Vermögen zu denken, oder auch ein Vermögen der Begriffe, oder      
  28 auch der Urtheile, welche Erklärungen, wenn man sie beim lichten besieht, auf      
  29 eins hinauslaufen. Jetzt können wir ihn als das Vermögen der Regeln      
  30 charakterisiren. Dieses Kennzeichen ist fruchtbarer und tritt dem Wesen desselben      
  31 näher. Sinnlichkeit giebt uns Formen (der Anschauung), der Verstand      
  32 aber Regeln. Dieser ist jederzeit geschäftig, die Erscheinungen in der Absicht      
  33 durchzuspähen, um an ihnen irgend eine Regel aufzufinden. Regeln,      
  34 so fern sie objectiv sind (mithin der Erkenntniß des Gegenstandes nothwendig      
  35 anhängen), heißen Gesetze. Ob wir gleich durch Erfahrung viel      
  36 Gesetze lernen, so sind diese doch nur besondere Bestimmungen noch höherer      
  37 Gesetze, unter denen die höchsten (unter welchen alle andere stehen) a priori      
           
     

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