Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 034

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 wird den Dingen nur in so fern beigelegt, als sie uns erscheinen, d. i.      
  02 Gegenstände der Sinnlichkeit sind. Die beständige Form dieser Receptivität,      
  03 welche wir Sinnlichkeit nennen, ist eine nothwendige Bedingung      
  04 aller Verhältnisse, darin Gegenstände als außer uns angeschauet werden,      
  05 und wenn man von diesen Gegenständen abstrahirt, eine reine Anschauung,      
  06 welche den Namen Raum führt. Weil wir die besonderen Bedingungen      
  07 der Sinnlichkeit nicht zu Bedingungen der Möglichkeit der Sachen, sondern      
  08 nur ihrer Erscheinungen machen können, so können wir wohl sagen,      
  09 daß der Raum alle Dinge befasse, die uns äußerlich erscheinen mögen,      
  10 aber nicht alle Dinge an sich selbst, sie mögen nun angeschaut werden oder      
  11 nicht, oder auch von welchem Subject man wolle. Denn wir können von      
  12 den Anschauungen anderer denkenden Wesen gar nicht urtheilen, ob sie      
  13 an die nämlichen Bedingungen gebunden seien, welche unsere Anschauung      
  14 einschränken und für uns allgemein gültig sind. Wenn wir die Einschränkung      
  15 eines Urtheils zum Begriff des Subjects hinzufügen, so gilt      
  16 das Urtheil alsdann unbedingt. Der Satz: Alle Dinge sind neben einander      
  17 im Raum, gilt nur unter der Einschränkung, wenn diese Dinge als      
  18 Gegenstände unserer sinnlichen Anschauung genommen werden. Füge ich      
  19 hier die Bedingung zum Begriffe und sage: Alle Dinge als äußere Erscheinungen      
  20 sind neben einander im Raum, so gilt diese Regel allgemein      
  21 und ohne Einschränkung. Unsere Erörterungen lehren demnach die Realität      
  22 (d. i. die objective Gültigkeit) des Raumes in Ansehung alles dessen,      
  23 was äußerlich als Gegenstand uns vorkommen kann, aber zugleich die      
  24 Idealität des Raums in Ansehung der Dinge, wenn sie durch die Vernunft      
  25 an sich selbst erwogen werden, d. i. ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit      
  26 unserer Sinnlichkeit zu nehmen. Wir behaupten also die empirische      
  27 Realität des Raumes (in Ansehung aller möglichen äußeren Erfahrung),      
  28 obzwar zugleich die transscendentale Idealität desselben, d. i. daß      
  29 er Nichts sei, so bald wir die Bedingung der Möglichkeit aller Erfahrung      
  30 weglassen und ihn als etwas, was den Dingen an sich selbst zum Grunde      
  31 liegt, annehmen.      
           
  32 Es giebt aber auch außer dem Raum keine andere subjective und      
  33 auf etwas äußeres bezogene Vorstellung, die a priori objectiv heißen      
  34 könnte; daher diese subjective Bedingung aller äußeren Erscheinungen mit      
  35 keiner andern kann verglichen werden. Der Wohlgeschmack eines Weines      
  36 gehört nicht zu den objectiven Bestimmungen des Weines, mithin eines Objects      
  37 sogar als Erscheinung betrachtet, sondern zu der besondern Beschaffenheit      
           
     

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