Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 521 |
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01 | Transscendentalen halte und das, was etwa hiebei psychologisch, d. i. empirisch, | ||||||
02 | sein möchte, gänzlich bei Seite setze. | ||||||
03 | Und da ist denn zuerst anzumerken, daß ich mich für jetzt des Begriffs | ||||||
04 | der Freiheit nur im praktischen Verstande bedienen werde und den in | ||||||
05 | transscendentaler Bedeutung, welcher nicht als ein Erklärungsgrund der | ||||||
06 | Erscheinungen empirisch vorausgesetzt werden kann, sondern selbst ein Problem | ||||||
07 | für die Vernunft ist, hier als oben abgethan bei Seite setze. Eine | ||||||
08 | Willkür nämlich ist bloß thierisch ( arbitrium brutum ), die nicht anders | ||||||
09 | als durch sinnliche Antriebe, d. i. pathologisch, bestimmt werden kann. | ||||||
10 | Diejenige aber, welche unabhängig von sinnlichen Antrieben, mithin durch | ||||||
11 | Bewegursachen, welche nur von der Vernunft vorgestellt werden, bestimmt | ||||||
12 | werden kann, heißt die freie Willkür ( arbitrium liberum ), und alles, | ||||||
13 | was mit dieser, es sei als Grund oder Folge, zusammenhängt, wird praktisch | ||||||
14 | genannt. Die praktische Freiheit kann durch Erfahrung bewiesen | ||||||
15 | werden. Denn nicht bloß das, was reizt, d. i. die Sinne unmittelbar | ||||||
16 | afficirt, bestimmt die menschliche Willkür, sondern wir haben ein Vermögen, | ||||||
17 | durch Vorstellungen von dem, was selbst auf entferntere Art | ||||||
18 | nützlich oder schädlich ist, die Eindrücke auf unser sinnliches Begehrungsvermögen | ||||||
19 | zu überwinden; diese Überlegungen aber von dem, was in Ansehung | ||||||
20 | unseres ganzen Zustandes begehrungswerth, d. i. gut und nützlich, | ||||||
21 | ist, beruhen auf der Vernunft. Diese giebt daher auch Gesetze, welche | ||||||
22 | Imperativen, d. i. objective Gesetze der Freiheit, sind, und welche sagen, | ||||||
23 | was geschehen soll, ob es gleich vielleicht nie geschieht, und sich | ||||||
24 | darin von Naturgesetzen, die nur von dem handeln, was geschieht, | ||||||
25 | unterscheiden, weshalb sie auch praktische Gesetze genannt werden. | ||||||
26 | Ob aber die Vernunft selbst in diesen Handlungen, dadurch sie Gesetze | ||||||
27 | vorschreibt, nicht wiederum durch anderweitige Einflüsse bestimmt sei, | ||||||
28 | und das, was in Absicht auf sinnliche Antriebe Freiheit heißt, in Ansehung | ||||||
29 | höherer und entfernterer wirkenden Ursachen nicht wiederum Natur | ||||||
30 | sein möge, das geht uns im Praktischen, da wir nur die Vernunft um die | ||||||
31 | Vorschrift des Verhaltens zunächst befragen, nichts an, sondern ist eine | ||||||
32 | bloß speculative Frage, die wir, so lange als unsere Absicht aufs Thun | ||||||
33 | oder Lassen gerichtet ist, bei Seite setzen können. Wir erkennen also die | ||||||
34 | praktische Freiheit durch Erfahrung als eine von den Naturursachen, nämlich | ||||||
35 | eine Causalität der Vernunft in Bestimmung des Willens, indessen | ||||||
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