Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 368

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 so fern in seinen Handlungen von aller Naturnothwendigkeit, als die lediglich      
  02 in der Sinnenwelt angetroffen wird, unabhängig und frei sein. Man      
  03 würde von ihm ganz richtig sagen, daß es seine Wirkungen in der Sinnenwelt      
  04 von selbst anfange, ohne daß die Handlung in ihm selbst anfängt;      
  05 und dieses würde gültig sein, ohne daß die Wirkungen in der Sinnenwelt      
  06 darum von selbst anfangen dürfen, weil sie in derselben jederzeit durch      
  07 empirische Bedingungen in der vorigen Zeit, aber doch nur vermittelst des      
  08 empirischen Charakters (der bloß die Erscheinung des intelligibelen ist)      
  09 vorher bestimmt und nur als eine Fortsetzung der Reihe der Naturursachen      
  10 möglich sind. So würde denn Freiheit und Natur, jedes in seiner vollständigen      
  11 Bedeutung, bei eben denselben Handlungen, nachdem man sie      
  12 mit ihrer intelligibelen oder sensibelen Ursache vergleicht, zugleich und      
  13 ohne allen Widerstreit angetroffen werden.      
           
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Erläuterung
     
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der kosmologischen Idee einer Freiheit
     
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in Verbindung mit der allgemeinen Naturnothwendigkeit.
     
           
           
  17 Ich habe gut gefunden, zuerst den Schattenriß der Auflösung unseres      
  18 transscendentalen Problems zu entwerfen, damit man den Gang der Vernunft      
  19 in Auflösung desselben dadurch besser übersehen möge. Jetzt wollen      
  20 wir die Momente ihrer Entscheidung, auf die es eigentlich ankommt, auseinander      
  21 setzen und jedes besonders in Erwägung ziehen.      
  22 Das Naturgesetz, daß alles, was geschieht, eine Ursache habe, daß      
  23 die Causalität dieser Ursache, d. i. die Handlung, da sie in der Zeit      
  24 vorhergeht und in Betracht einer Wirkung, die da entstanden, selbst      
  25 nicht immer gewesen sein kann, sondern geschehen sein muß, auch ihre      
  26 Ursache unter den Erscheinungen habe, dadurch sie bestimmt wird, und      
  27 daß folglich alle Begebenheiten in einer Naturordnung empirisch bestimmt      
  28 sind: dieses Gesetz, durch welches Erscheinungen allererst eine Natur ausmachen      
  29 und Gegenstände einer Erfahrung abgeben können, ist ein Verstandesgesetz,      
  30 von welchem es unter keinem Vorwande erlaubt ist abzugehen      
  31 oder irgend eine Erscheinung davon auszunehmen; weil man sie sonst      
  32 außerhalb aller möglichen Erfahrung setzen, dadurch aber von allen Gegenständen      
  33 möglicher Erfahrung unterscheiden, und sie zum bloßen Gedankendinge      
  34 und einem Hirngespinst machen würde.      
           
           
     

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