Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 304

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01
Anmerkung zur zweiten Antinomie.
     
           
  02
I zur Thesis.
     
           
  03 Wenn ich von einem Ganzen rede, welches nothwendig aus einfachen      
  04 Theilen besteht, so verstehe ich darunter nur ein substantielles      
  05 Ganzes, als das eigentliche Compositum, d. i. die zufällige Einheit des      
  06 Mannigfaltigen, welches abgesondert (wenigstens in Gedanken) gegeben,      
  07 in eine wechselseitige Verbindung gesetzt wird und dadurch Eines      
  08 ausmacht. Den Raum sollte man eigentlich nicht Compositum, sondern      
  09 Totum nennen, weil die Theile desselben nur im Ganzen und nicht das      
  10 Ganze durch die Theile möglich ist. Er würde allenfalls ein Compositum      
  11 ideale , aber nicht reale heißen können. Doch dieses ist nur Subtilität.      
  12 Da der Raum kein Zusammengesetztes aus Substanzen (nicht einmal aus      
  13 realen Accidenzen) ist, so muß, wenn ich alle Zusammensetzung in ihm      
  14 aufhebe, nichts, auch nicht einmal der Punkt übrig bleiben; denn dieser      
  15 ist nur als die Grenze eines Raumes (mithin eines Zusammengesetzten)      
  16 möglich. Raum und Zeit bestehen also nicht aus einfachen Theilen. Was      
  17 nur zum Zustande einer Substanz gehört, ob es gleich eine Größe hat      
  18 z. B. die Veränderung), besteht auch nicht aus dem Einfachen; d. i. ein      
  19 gewisser Grad der Veränderung entsteht nicht durch einen Anwachs vieler      
  20 einfachen Veränderungen. Unser Schluß vom Zusammengesetzten auf das      
  21 Einfache gilt nur von für sich selbst bestehenden Dingen. Accidenzen aber      
  22 des Zustandes bestehen nicht für sich selbst. Man kann also den Beweis      
           
           
     

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