§ 14. Aus den
Sätzen und
‚⊦Δ‘ kann geschlossen werden:
‚⊦Γ‘; denn, wäre Γ nicht das Wahre, so wäre, da Δ das Wahre ist, das
Falsche. Ich werde nun jedem in Begriffsschriftzeichen
aufgestellten Satze, wenn er später zu einer weitern
Beweisführung gebraucht werden soll, ein Abzeichen geben, um ihn heranziehen zu können.
Wenn nun so der Satz
das Abzeichen ‚α‘ und ‚⊦Δ‘ das Abzeichen ‚β‘ erhalten hat, so schreibe ich den Schluss
entweder so
mit Doppelkolon
‚
(β)::
‘
oder so
mit einfachem Kolon.
‚
(α):
‘
Seite 26 Dies ist die
einzige Schlussweise, die ich in meiner Begriffsschrift
angewendet habe, und man kann mit ihr auch auskommen. Das Gebot
der wissenschaftlichen Sparsamkeit würde nun eigentlich
verlangen, es zu thun; aber dem treten praktische Gründe
entgegen, denen ich hier, wo ich lange Schlussketten bilden will,
etwas nachgeben muss. Es würde sich nämlich eine zu grosse
Weitschweifigkeit ergeben, wenn ich nicht noch einige andere
Schlussweisen zulassen wollte, was ich schon in dem Vorworte
jenes meines Werkchens in Aussicht genommen habe.Wenn uns die Sätze
und
gegeben sind, so können wir nicht unmittelbar wie oben
schliessen, sondern erst, nachdem wir, von der Vertauschbarkeit
der Unterglieder Gebrauch machend, (γ) umgewandelt haben in
.
Um aber übermassige Weitläufigkeit zu vermeiden, schreibe
ich das nicht ausdrücklich hin, sondern gleich
‚
(β)::
‘
oder
‚
(γ):
‘
wo im Schlusssatze die Unterglieder
auch anders geordnet sein könnten.
Wenn ein
Unterglied eines Satzes sich von einem zweiten Satze nur durch
den fehlenden Urtheilstrich unterscheidet, so kann man auf
einen Satz schliessen, der aus dem ersten durch Unterdrückung
jenes Untergliedes hervorgeht.
Wir ziehen auch zwei solche
Schlüsse zusammen, wie aus Folgendem zu ersehen ist. Es sei noch
gegeben der Satz ‚⊦Λ (ρ‘. Dann
schreiben wir den doppelten Schluss so: