Kant: Briefwechsel, Amtl. Schriftverkehr 21, An den Rector. |
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| An den Rector. | |||||||
| 3. Dec. 1797. | |||||||
| Academiae Rector Magnifice ! | |||||||
| Auf die von Ew: Magnificenz mir d. d. den 22 November 1792 [1797] | |||||||
| bekannt gemachte Vorstellung Illustris Cancellarii et Direct. unserer | |||||||
| Akademie: bey E. Königl. Etatsministerio um Adiunctos bey zweyen | |||||||
| Senatsstellen, - von welchen auf die des Herrn Consistorialrath Reccard | |||||||
| einerseits und auf die meinige andererseits unverkennbar hingewiesen | |||||||
| wird, - anzuhalten, ermangle ich nicht folgende Gegenvorstellung | |||||||
| einzureichen; mit der Bemerkung daß dieser Vorschlag einen dreyfachen | |||||||
| Fehler enthalte, nämlich unrichtig in seiner Angabe, wiedersprechend | |||||||
| in seinem Plane und beleidigend in seiner Zumuthung zu seyn. | |||||||
| Erstlich ist es ganz unrichtig: daß jemand, der, ausdrücklich oder | |||||||
| stillschweigend, erklärt, er könne, Alters oder sonst körperlichen Unvermögens | |||||||
| halber, den Sessionen des Senats, als Glied desselben nicht | |||||||
| ferner beywohnen, dafür gehalten werden müsse, er habe seine Stelle | |||||||
| als stimmendes Senatsglied aufgekündigt. Denn in der letzteren Funktion | |||||||
| kann er sich immer thätig beweisen und jeder von den beyden hat es | |||||||
| auch bisher gethan, wenn die vota durch Capsulazion gesammelt werden; | |||||||
| von welcher Verfahrungsart wohl zu wünschen wäre, daß sie, vornehmlich | |||||||
| in wichtigen Fällen, mehr gebraucht würde: weil sie zu reifer | |||||||
| Ueberlegung mehr Zeit giebt. Die auffallendeste Unrichtigkeit aber in | |||||||
| der Vorstellungsart ist die: das gedachte zwey Glieder durch ihre mehr | |||||||
| als ein Iahr hindurch beständig fortgewährte Abwesenheit nicht von | |||||||
| der Academie, sondern von dem Sessionszimmer derselben sich für emeritos | |||||||
| haben erklären wollen: welcher Ausdruck da, wo er gebräuchlich | |||||||
| ist, - nämlich auf Reichsuniversitäten - denjenigen bedeutet, der, | |||||||
| nachdem er gäntzlich von der Akademie Abschied genommen, jubilirt, | |||||||
| d. i. in den Ruhestand gebracht und auf Pension gesetzt ist; ein Gebrauch | |||||||
| der bey uns unerhört ist und auch wohl immer bleiben wird. | |||||||
| Zweytens ist der vorgelegte Plan zur Ausfüllung jener zwey ledig | |||||||
| gewordenen Stellen, oder, wie es hier heißt, zu Bewirkung der Integrität | |||||||
| des Senats durch Adjunkten, welche - statt der jetzt von der | |||||||
| Session fortwährend Abwesenden für sich selbst stimmendseyn sollen, | |||||||
| ohne doch Glieder des Senats zu seyn - mit sich selbst im Wiederspruch: | |||||||
| nämlich der beabsichtigten Integrität gerade zuwieder. Denn | |||||||
| diese würden als Nichtglieder des Senats doch nur in ihrem eigenen | |||||||
| Nahmen, also nach Privatabsichten votiren können; - welches man von | |||||||
| einem Gliede desselben nicht präsumiren darf - mithin den vorgeblichen | |||||||
| Defekt des Senats nicht ergäntzen: weil sie keinen integrirenden | |||||||
| Theil desselben ausmachen. | |||||||
| Drittens ist die Zumuthung für beleidigend, nämlich das wohlbegründete | |||||||
| Recht der Senatoren schmälernd, anzusehen. - Illustri Cancellario | |||||||
| wird es noch erinnerlich seyn: wie in dem Streit über die | |||||||
| Stellvertretung des D. Bohliusschen Rektorats, bey dessen Unvermögen | |||||||
| es selbst zu führen, unter dem v. Zedlitzschen Obercuratorio durch ein | |||||||
| Königl. rescript entschieden und zum Gesetz gemacht worden, oder dieses | |||||||
| was es schon immer war nur in Erinnerung gebracht wurde, zu welchem | |||||||
| Sie selbst damals mitwirkten, eben dadurch aber auch das Recht der | |||||||
| Senatoren, auch in ihrer persönlichen Abwesenheit aus Unvermögen, zur | |||||||
| Amtsführung derselben, mitzuwirken stillschweigend anerkanten; welches | |||||||
| Sie ihnen jetzt strittig machen. | |||||||
| Aus den angeführten Gründen protestire ich nun wieder den gedachten | |||||||
| Entwurf und bin übrigens mit vollkommener und schuldiger | |||||||
| Hochachtung | |||||||
| Ew. Magnificenz | |||||||
| gantz gehorsamster Diener | |||||||
| Königsberg | I. Kant | ||||||
| den 3 ten Decembr | |||||||
| 1797. | |||||||
| [ abgedruckt in : AA XII, Seite 439 ] [ Amtl. Schriftverkehr 20 ] [ Amtl. Schriftverkehr 22 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |
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