| Kant: AA XXIII, VI. Vorarbeiten zum Anhang ... , Seite 357 | |||||||
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| 01 | LBl F 22 R II 367-370 | ||||||
| 02 | Erste Seite | ||||||
| 03 | Natur u. Freyheit. Bey beyden Erkentnis a priori. Mathematisches | ||||||
| 04 | und dynamisches Vernunftvermögen im Sinnlichen und Übersinnlichen. | ||||||
| 05 | (Wieder den idealism.) Ob wir wohl Dinge als zugleich existirend | ||||||
| 06 | denken könnten wenn sie blos das was in uns und in unserm Gemüth ist | ||||||
| 07 | repräsentirten. Die Gedanken in mir sind nicht zugleich. | ||||||
| 08 | (Schlettwein u. Hufeland) Vom consequenten des catholischen | ||||||
| 09 | religionsbegrifs. Vom Prediger Coste in Ansehung der Verbindlichkeit | ||||||
| 10 | in der Bibel nachzuforschen. | ||||||
| 11 | Daß es Erbkönige geben könne u. zwar bey einer guten Regierung | ||||||
| 12 | zeigt die Erfahrung - daß es zahlreichen Erbadel u. Majorate geben könne | ||||||
| 13 | ist schon schwieriger. Aber ein Erbprofessor kann nicht statuirt werden. | ||||||
| 14 | Oder auch immer überlieferte Religionsvorzüge u. Rechte. In allen | ||||||
| 15 | Handlungen wodurch ein Mensch Gebrauch von einem andern Menschen | ||||||
| 16 | macht zieht er sich auch Pflichten zu ohne die er die Befugnis nicht haben | ||||||
| 17 | würde. | ||||||
| 18 | Das Zeugungsvermögen des Menschen ist das Vermögen desselben | ||||||
| 19 | mit einem Menschen des andern Geschlechts eine Person in die Welt zu | ||||||
| 20 | setzen. Das Mittel dazu oder der Act wodurch diese Wirkung geschehen | ||||||
| 21 | kann ist die fleischliche Vermischung beyder. Nun ist Person ein Wesen | ||||||
| 22 | gegen welches jeder andere Mensch Pflichten hat. Also ist diese Vermischung | ||||||
| 23 | (Begattung genannt) eine Handlung wodurch es der Person | ||||||
| 24 | welche sich diese erlaubt obliegt auf mögliche Pflichten gefaßt zu seyn. | ||||||
| 25 | Diese aber wäre die gegen ein Kind was daraus erzeugt werden könnte | ||||||
| 26 | und zu dessen Erhaltung sich beyde gleich verbindlich machen auf den Fall | ||||||
| 27 | daß diese Wirkung sich zutrüge. Und obgleich diese wegen des Alters oder | ||||||
| 28 | der Gebrechlichkeit eines Theils beyder nicht zu vermuthen seyn möchte | ||||||
| 29 | so ist doch der allgemeine Begrif der Persönlichkeit hinreichend zu einem | ||||||
| 30 | Gesetze welches blos die Idee von beyden Geschlechtern nach dem Naturzwecke | ||||||
| 31 | zum Grunde hat welcher allgemein ist und mit dem zusammenzustimmen | ||||||
| 32 | (ihm nicht zu wiederstreiten) ein allgemeines Gesetz ist | ||||||
| 33 | Das stimmt auch mit meiner vorigen Beweisart völlig überein | ||||||
| 34 | daß der fleischliche Genuß einer Person die Behandlung derselben als | ||||||
| 35 | einer Sache also Abwürdigung unter die Menschheit seyn würde alsdann | ||||||
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