| Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 341 | |||||||
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| 01 | muß also so lauten: da er alles thun darf was er will etc. das bedeutet | ||||||
| 02 | aber er thut niemandem Unrecht wenn er niemand Unrecht thut. Die | ||||||
| 03 | Freyheit sollte hier durch die Formale Bedingung der Handlungen erklärt | ||||||
| 04 | werden. Es ist aber eine Materielle Bedingung derselben. | ||||||
| 05 | Sie ist ein Zustand niemanden unterthan (subjectus) zu seyn außer | ||||||
| 06 | dem Gesetz zu welchem er selbst seine Einstimmung gegeben hat. Diese | ||||||
| 07 | Einwilligung aber zu einem Gesetz zu geben was alle Einwilligung des | ||||||
| 08 | anderen aufhebt ist ein Wiederspruch Also ist es die Befugnis seinen Zweck | ||||||
| 09 | sich selbst zu bestimmen (nach eigenen Zwecken und nicht schlechterdings | ||||||
| 10 | nach dem Zwecke anderer handeln zu müssen). Daher sind Kinder nicht | ||||||
| 11 | frey, nicht Gestöhrte, nicht Gewaltthätige. Daher ist die Freyheit die | ||||||
| 12 | Unabhängigkeit seine Glückseeligkeit nicht von dem Willen anderer als | ||||||
| 13 | abhängig anzuerkennen. | ||||||
| 14 | Glückseeligkeit ist die Zufriedenheit mit seinem ganzen (gegenwärtigen | ||||||
| 15 | und künftigen) Zustande. Das Bewustseyn der Erfüllung seines | ||||||
| 16 | ganzen Wunsches (wozu auch das Moralische gerechnet wird denn so | ||||||
| 17 | fern es gelingt ist man glücklich obzwar aus dieser Glückseeligkeit der Bewegungsgrund | ||||||
| 18 | zur Moralität nicht hergenommen werden kann). Die | ||||||
| 19 | äußere Freyheit ist die Unabhängigkeit des Menschen von der Willkühr | ||||||
| 20 | Anderer nicht nach ihren sondern dadurch zugleich nach seinen eigenen | ||||||
| 21 | Zwecken handeln zu dürfen d. i. nicht blos als Mittel zu irgend einem | ||||||
| 22 | Zweck des Andern dienen zu dürfen (genöthigt werden zu können). | ||||||
| 23 | Antinomie der constitution in politischer und Religionsverfassung. | ||||||
| 24 | Antinomie 1. Thesis Eine von einem Volk einmal angenommene Verfassung | ||||||
| 25 | muß bey den Nachkommen immer dieselbe bleiben und also | ||||||
| 26 | anerben. 2) Antithesis sie soll nicht anerben sondern muß jedesmal als | ||||||
| 27 | neuer geschlossener Verein betrachtet werden und das Volk ist beständig | ||||||
| 28 | als constituirend anzusehen. Nicht aristocratische oder privilegirte | ||||||
| 29 | Anerbung, nicht Secten=Anerbung nicht Geistliche Güter Anerbung. | ||||||
| 30 | Das Volk ist immer frey und die Einzelnen sind an seine Decrete gebunden. | ||||||
| 31 | Nicht durch Aufruhr. | ||||||
| 32 | Von der Verwandschaft des Geschmaks mit der Moralität. Sowohl | ||||||
| 33 | in conversation oder der mechanischen Kunst oder der Natur. | ||||||
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