| Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 223 | |||||||
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| 01 | Damit eine Sache außer mir mein werde dazu gehört allererst eine | ||||||
| 02 | physische Verknüpfung die ich mit ihr bewirke und wenn es eine ursprüngliche | ||||||
| 03 | Erwerbung seyn soll eine einseitige Handlung dadurch mein Wille | ||||||
| 04 | nicht blos angedeutet sondern durch Besitznehmung vollzogen wird die | ||||||
| 05 | Sache solle mein seyn. - Die erste Bedingung alles unsers Besitzes | ||||||
| 06 | auf Erden ist der Boden auf welchem sogar unsere Existenz und Fortdauer | ||||||
| 07 | allein möglich ist. - Frägt sich ob der Boden nur durch Eintheilung | ||||||
| 08 | (nach einer lex agraria naturalis) oder durch occupation könne erworben | ||||||
| 09 | werden dazu wird aber vorausgesetzt daß er vorher ganz dem menschlichen | ||||||
| 10 | Geschlecht angehöre d. i. daß dieses ihn ohne wiederrede besitze | ||||||
| 11 | und zwar durch das Recht seiner Persönlichkeit. Aber weil dieser Wille | ||||||
| 12 | nur eine Idee ist so wird die Besitznehmung doch nur durch einseitigen | ||||||
| 13 | actus geschehen können und diese Idee wird nur die einschränkende | ||||||
| 14 | Bedingung der Besitznehmung als einer austheilung durch den gemeinschaftlichen | ||||||
| 15 | Willen seyn. Eine Sache kan nicht gebrauchlos gemacht | ||||||
| 16 | werden. Der erste Gebrauch derselben ist also ein Recht. | ||||||
| 17 | Brauchbare Dinge müssen können Mein oder Dein werden wovon | ||||||
| 18 | die Bedingung der Besitz ist. Aber sie können nicht Mein oder Dein seyn | ||||||
| 19 | ohne daß sie es auch außer dem Besitze sind (und darin besteht das Jus | ||||||
| 20 | in re). - Das erste gilt nach dem intellectuellen Begrif des Besitzes | ||||||
| 21 | das zweyte nach dem empirischen. | ||||||
| 22 | Die Frage ist ob etwas außer mir Mein seyn könne. Ich habe etwas | ||||||
| 23 | zuerst ergriffen formirt es zu meinen Zwecken verändert wenn es gleich nicht | ||||||
| 24 | in meinen Händen ist so ist es doch von mir modificirt - Aber auf solche | ||||||
| 25 | Weise kan ich die ganze Welt mein eigen machen und durch priorität | ||||||
| 26 | des Gebrauchs alle ausschließen - Das erste ist intellectuel wahr - | ||||||
| 27 | das zweyte auch - Die Antwort ist ich kan mir etwas äußeres als praerogatio | ||||||
| 28 | nur nicht als Eigenthum zueignen das erste aus intellectuellen | ||||||
| 29 | Gründen das zweyte aus der Unmöglichkeit auf einem gemeinschaftlichen | ||||||
| 30 | Boden ohne distribution mir einen Antheil zu errichten oder in der Zeit etc. | ||||||
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